Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Das Oberverwaltungsgericht hat den Maulkorb, der dem ULD vom Verwaltungsgericht verpasst wurde, wieder abgenommen ULD: Zur Datenverarbeitung eines bundesweit agierenden bayerischen Apothekenrechenzentrums
(24.03.14) - Mit Beschluss vom 04.03.2014 gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) auf dessen Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig in wesentlichen Punkten recht (Az. 4 MB 82/13): Das VG hatte mit Beschluss vom 05.11.2013 dem ULD verboten, die Datenverarbeitung eines bundesweit agierenden bayerischen Apothekenrechenzentrums zu kritisieren (Az. 8 B 50/13).
Zu dem OVG-Beschluss äußert sich Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Das Oberverwaltungsgericht hat den Maulkorb, der dem ULD vom Verwaltungsgericht verpasst wurde, wieder abgenommen. Dadurch ist eine qualifizierte – auch kontroverse – öffentliche Datenschutzdebatte in Deutschland weiterhin möglich. Ohne diese Debatte könnten sich Stellen mit dem Verweis auf nicht transparente Prüfergebnisse der lokalen Aufsicht einer öffentlichen Kritik entziehen. Für das ULD ist die OVG-Entscheidung aber nur ein halber Sieg: Das Gericht beschäftigte sich nicht mit der zentralen datenschutzrechtlichen Frage, wann eine hinreichende Anonymisierung in Apothekenrechenzentren vorliegt. Diese Grundsatzfrage muss dringend geklärt werden, um eine Marktverzerrung bei Apothekenrechenzentren zu verhindern und einen effektiven Schutz der hochsensiblen Rezeptdaten zu gewährleisten. Geringerer Datenschutz sollte nicht zum Wettbewerbsvorteil werden."
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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