Steuergesetzgebung: Abbau bürokratischer Lasten


vbw fordert international wettbewerbsfähiges Steuersystem
Deutsches Steuerrecht sei zu komplex, bürokratisch und ineffektiv


(15.09.10) - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert eine Steuerpolitik für mehr Wachstum. "Das deutsche Steuerrecht ist zu komplex, bürokratisch und ineffektiv. Dies führt zu einer Spirale, die die Steuern nach oben treibt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt. Die Umkehrung dieses Prozesses kann nur durch systematische Ansätze gelingen. Was wir nicht brauchen, sind höhere Steuern oder gar neue Steuern. Was wir dagegen brauchen, ist ein Steuersystem, das einfach, klar, nachvollziehbar und international wettbewerbsfähig ist", betonte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt im Rahmen des vbw-Kongresses "Steuerpolitik für mehr Wachstum".

Brossardt sieht vor allem in drei Bereichen große Potenziale: beim Abbau von bürokratischen Lasten in der Steuergesetzgebung, bei der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer.

Ein umfassender Bürokratieabbau im Steuerrecht spare laut Brossardt den Betrieben Zeit und Kosten, die sie besser in das Wachstum ihrer Firma investieren würden. So fordert er unter anderem, dass Firmen, die vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft benötigen, um das komplexe Steuerrecht überhaupt noch anwenden zu können, dafür nicht auch noch Gebühren zahlen müssen, wie das bisher der Fall sei.

Auch sollte die Aufbewahrungspflicht der Firmen für steuerrelevante Unterlagen, wie z. B. Buchungsbelege, von bisher zehn auf fünf Jahre verkürzt werden. Viel bürokratischen Aufwand würden die Firmen zudem sparen, wenn künftig für kurzfristig Beschäftigte eine Lohnkostenpauschalierung bis zu einem Tageslohn von 80 Euro erlaubt wäre. Der bisherige Schwellenwert von 62 Euro sei laut Brossardt durch die Lohnentwicklung überholt. "Ein nachhaltiger Bürokratieabbau ist ein kostenloses Konjunkturprogramm, von dem alle profitieren", so Brossardt.

Die Gewerbesteuer nannte Brossardt einen Hemmschuh für den Standort Deutschland. "Nur eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer stärkt den Wirtschaftsstandort und die Kommunen. Die Besteuerung von Fremdkapitalkosten verursacht erhebliche Belastungen. Darüber hinaus ist sie für internationale Investoren schwer nachvollziehbar. Und sie führt zu erheblichen Zusatzbelastungen für die Firmen, weil sie die Errechnung einer eigenen Bemessungsgrundlage erfordert."

Im Rahmen einer Reform sollte die Gewerbesteuer durch kommunale Anteile am allgemeinen Körper- und Einkommensteueraufkommen ersetzt werden. Das Hebesatzrecht der Kommunen, also die Freiheit, die Höhe ihres Anteils lokal selbst zu bestimmen, solle erhalten bleiben. Mit einer solchen Reform würden automatisch auch die ertragsfremden Elemente der Gewerbesteuer wegfallen – ein zentrales Ziel der Wirtschaft. Stabilisiert werden könnten die Einnahmen der Kommunen etwa über einen Anteil der Städte und Gemeinden am örtlichen Lohnsteueraufkommen als attraktives Band zwischen Wirtschaft und Kommunen.

Bei der Umsatzsteuer wies Brossardt auf den Verwaltungsaufwand in den Betrieben hin sowie auf den enormen Wildwuchs bei den ermäßigten Umsatzsteuersätzen.

"Ein Maulesel wird mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belastet, ein Esel mit dem normalen Satz. Für frisches Gemüse zahlen wir sieben Prozent Umsatzsteuer, für Saft aus frischem Gemüse 19 Prozent. Und ein Buch wird mit dem ermäßigten Satz belastet, ein Hörbuch dagegen mit dem vollen. Diese Beispiele zeigen: Was wir brauchen, ist eine radikale Systemvereinfachung. Wir müssen über die ermäßigten Sätze diskutieren und gleichzeitig zu einfacheren Lösungen kommen, die den Verwaltungsaufwand in den Firmen stark reduzieren", fordert Brossardt. (Raimo Kröll, vbw: ra)

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