Chance beim Anlegerschutz vertan


Neues Gesetz zum Anlegerschutz schützt nach Ansicht des vzbv die Verbraucher nicht ausreichend vor Falsch- und Fehlberatung
Hauptkritikpunkt am verabschiedeten Gesetz ist die zersplitterte und uneinheitliche Aufsicht


(17.02.11) - Als unzureichend stuft der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Anlegerschutz. De vzbv weist insbesondere auf Defizite bei der Aufsicht und beim Produktinformationsblatt hin. "Das Gesetz ist eine Mogelpackung. Auf Beratung, Produkte und Aufsicht können sich Verbraucher auch künftig nicht ausreichend verlassen", erklärt Vorstand Gerd Billen. Die Bundesregierung sei weiterhin gefordert, eine effektive Aufsicht sicherzustellen und die Honorarberatung anlegerorientiert zu regeln.

Hauptkritikpunkt am verabschiedeten Gesetz ist die zersplitterte und uneinheitliche Aufsicht. Ursprünglich sollte es einen Regulierungsrahmen für alle Finanzvermittler geben, unabhängig vom Produkt und Vertriebsweg. Für die Kontrolle der Vorschriften sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig sein. Stattdessen gelten nun Ausnahmen für Verkäufer von Produkten des Grauen Kapitalmarktes.

Die Bundesregierung will diese Vermittler künftig über das Gewerberecht regulieren. Die zuständigen Ämter sind nach Auffassung des vzbv jedoch zu einer effektiven Kontrolle personell, strukturell und inhaltlich nicht in der Lage. "Eine effiziente, schlagkräftige Aufsicht schafft man so nicht", kritisiert Billen.

Keine Information ohne Verkaufsgespräch
Ein weiterer Kritikpunkt:
Die Vorgaben zum Produktinformationsblatt bleiben weit hinter dem zurück, was vor allem Verbraucherministerin Ilse Aigner angekündigt hatte. Zwar ist das Informationsblatt künftig gesetzlich verpflichtend, doch die Anbieter müssen es nicht automatisch veröffentlichen, wenn sie ein neues Produkt auf den Markt bringen. Es reicht, dieses im Verkaufsgespräch auszuhändigen, wenn ein konkretes Produkt empfohlen wird. Damit ist es Verbrauchern nicht möglich, sich unabhängig vom Verkaufsgespräch anhand klar verständlicher und vergleichbarer Informationen zu informieren. Außerdem fehlen gesetzliche Standards für den Inhalt und die Gestaltung.

Fehlende Standards für Beratungsprotokolle
Darüber hinaus vermisst der vzbv klare Vorgaben und Standards zur Protokollierung von Verkaufsgesprächen. Zumindest für den Fall einer fehlenden oder fehlerhaften Gesprächsdokumentation ist nach Auffassung des vzbv eine Umkehr der Beweislast zugunsten geschädigter Anleger erforderlich. Außerdem hat der Gesetzgeber es verpasst, die 2009 veränderte Verjährungsfrist bei Falschberatungen so zu gestalten, dass davon auch noch nicht verjährte Altfälle erfasst sind. Der vzbv hatte gefordert, die zehnjährige Frist auch auf Ansprüche auszuweiten, die zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung noch nicht verjährt waren.

Beratung ohne Provisionsinteresse
Der vzbv hält es zudem für dringend erforderlich, die Honorarberatung als Alternative zu provisionsgesteuerten Verkaufsgesprächen zu stärken. Der Kunde zahlt in diesem Modell nur für die Beratung an sich und wird nicht wegen der Provisionsinteressen von Finanzvermittlern zu bestimmten Produkten gelenkt. "Die Bundesregierung muss zügig eine umfassende Regelung der Honorarberatung auf den Tisch legen", fordert Billen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)



Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen