Aufsicht der BaFin gefordert
Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz: Zentraler Kreditausschuss (ZKA) kritisiert die neu zu schaffende Datenbank mit allen 300.000 Anlageberatern als nicht zielführend
Beaufsichtigung der freien Vermittler durch die kommunale Gewerbeaufsicht nicht gleichwertig mit der Aufsicht durch die BaFin
(18.02.11) - Der Deutsche Bundestag will mit seiner Beschlussfassung über das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz den Anlegerschutz zu verbessern. Dieses Ziel unterstützt auch die deutsche Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss - ZKA), die bereits verschiedene Initiativen in diesem Bereich angestoßen hat.
Der ZKA verweist darauf, dass die Banken und Sparkassen in der Anlageberatung schon heute erfolgreich standardisierte Produktinformationsblätter einsetzen. Die Kreditwirtschaft begrüßt zudem, dass die Vorschriften zur Veräußerung von Anteilen in offenen Immobilienfonds für private Anleger flexibler ausgestaltet wurden. Damit würden diese Instrumente als mittelfristige Anlagemöglichkeit attraktiv bleiben.
Die neu zu schaffende Datenbank mit allen 300.000 Anlageberatern ist aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft nicht zielführend. Der bürokratische Aufwand für die Datenbank sei unnötig hoch und gehe zu Lasten der Kreditinstitute genauso wie ihrer Kunden, ohne dass damit ein spürbarer Nutzen für die Kunden verbunden sei.
Auch mit dem neuen Gesetz werde in Deutschland kein einheitliches Schutzniveau für Anleger hergestellt. Die Aufsichtslücken im Bereich des grauen Kapitalmarktes würden durch das Anlegerschutzgesetz nicht geschlossen. Die geplante Beaufsichtigung der freien Vermittler durch die kommunale Gewerbeaufsicht sei nicht gleichwertig mit der Aufsicht durch die BaFin.
Banken und Sparkassen appellieren an die Bundesregierung, die Unterschiede in Regulierungstiefe und -qualität mit dem vorgesehenen Gesetz zur Aufsicht freier Finanzvermittler nicht weiter zu vergrößern, sondern freie Finanzvermittler wie Banken und Sparkassen unter die Aufsicht der BaFin zu stellen. (Zentraler Kreditausschuss: ra)
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