Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz: Zentraler Kreditausschuss (ZKA) kritisiert die neu zu schaffende Datenbank mit allen 300.000 Anlageberatern als nicht zielführend Beaufsichtigung der freien Vermittler durch die kommunale Gewerbeaufsicht nicht gleichwertig mit der Aufsicht durch die BaFin
(18.02.11) - Der Deutsche Bundestag will mit seiner Beschlussfassung über das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz den Anlegerschutz zu verbessern. Dieses Ziel unterstützt auch die deutsche Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss - ZKA), die bereits verschiedene Initiativen in diesem Bereich angestoßen hat.
Der ZKA verweist darauf, dass die Banken und Sparkassen in der Anlageberatung schon heute erfolgreich standardisierte Produktinformationsblätter einsetzen. Die Kreditwirtschaft begrüßt zudem, dass die Vorschriften zur Veräußerung von Anteilen in offenen Immobilienfonds für private Anleger flexibler ausgestaltet wurden. Damit würden diese Instrumente als mittelfristige Anlagemöglichkeit attraktiv bleiben.
Die neu zu schaffende Datenbank mit allen 300.000 Anlageberatern ist aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft nicht zielführend. Der bürokratische Aufwand für die Datenbank sei unnötig hoch und gehe zu Lasten der Kreditinstitute genauso wie ihrer Kunden, ohne dass damit ein spürbarer Nutzen für die Kunden verbunden sei.
Auch mit dem neuen Gesetz werde in Deutschland kein einheitliches Schutzniveau für Anleger hergestellt. Die Aufsichtslücken im Bereich des grauen Kapitalmarktes würden durch das Anlegerschutzgesetz nicht geschlossen. Die geplante Beaufsichtigung der freien Vermittler durch die kommunale Gewerbeaufsicht sei nicht gleichwertig mit der Aufsicht durch die BaFin.
Banken und Sparkassen appellieren an die Bundesregierung, die Unterschiede in Regulierungstiefe und -qualität mit dem vorgesehenen Gesetz zur Aufsicht freier Finanzvermittler nicht weiter zu vergrößern, sondern freie Finanzvermittler wie Banken und Sparkassen unter die Aufsicht der BaFin zu stellen. (Zentraler Kreditausschuss: ra)
Zentraler Kreditausschuss: Kontakt und Steckbrief
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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