Verbraucherschützende EU-Vorgaben werden behindert


TTIP: Europäische Verbraucherschutzstandards schützen
Ein TTIP-Abkommen wird neben dem Lebensmittelmarkt eine ganze Reihe verbrauchersensibler Bereiche betreffen



Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv

Die Veröffentlichung geheimer TTIP-Verhandlungsdokumente zeigt, wie die USA verbraucherschützende Regulierung und das europäische Vorsorgeprinzip aushebeln wollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert den Schutz europäischer Verbraucherschutzstandards.

>> "Die Texte zeigen deutlich, dass die Interessen der EU und den USA weit auseinander liegen. Im Lebensmittelmarkt wollen die USA die Risikobewertung in der EU aufweichen und so faktisch das europäische Vorsorgeprinzip schwächen. Die EU muss hiesige Verbraucherschutzstandards schützen. Zudem versuchen die USA, sich weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in der Regulierung zu sichern. Sollten sich die US-Forderungen im finalen TTIP-Abkommen durchsetzen, würden neue verbraucherschützende Vorgaben in der EU stark behindert, wenn nicht gar unmöglich.

>> Ein TTIP-Abkommen wird neben dem Lebensmittelmarkt eine ganze Reihe verbrauchersensibler Bereiche betreffen. Anders als bei nationalen Gesetzgebungsverfahren gab es aber bislang keine Möglichkeit, Einblick in die Kernforderungen der US-Seite zu nehmen. Doch Transparenz hat Priorität. Weitreichende Handelsabkommen wie TTIP müssen sich an einer öffentlichen Debatte messen lassen und in ihr bestehen können."

Die TTIP-Verhandlungen sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. US-Präsident Barack Obama und Bundeskanzlerin Angela Merkel warben hierfür noch Ende April 2016 im Rahmen der Hannover Messe. Während die EU-Kommission seit 2015 ihre Textvorschläge veröffentlicht, sind die US-Positionen nicht zugänglich. Außerdem sind die zusammengeführten Texte beider Seiten ("konsolidierte Texte") nur für Regierungsmitglieder oder Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie des Europäischen Parlamentes zugänglich. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 31.05.16

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