Digitale Signatur und eInvoicing


Elektronische Rechnung: Ob ein Unternehmen die Compliance erfüllt hat, weiß es erst, wenn die Lösung eine Steuer- oder Wirtschaftsprüfung durchlaufen hat
Werden Mängel festgestellt und die Rechtmäßigkeit des Vorsteuerabzugs in Zweifel gezogen, kann das ein existenzielles Problem darstellen


(07.04.10) - Bereits Mitte 2009 hat das Competence Center Elektronische Signatur (CCES) des VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e. V. den Zwischenbericht der EC eInvoicing Expert Group kommentiert. Nachdem der Endbericht der Expertengruppe dann im November 2009 vorgelegt wurde und bis Ende Februar 2010 kommentiert werden durfte, nutzten die Mitglieder des CCES auch diese Gelegenheit, um ihre praxisorientierte Meinung zur elektronischen Rechnung einzubringen.

Die Stellungnahme fokussiert vor allem darauf, dass der angestrebte Ersatz der Signatur durch "Prozesssicherheit" aus einer klaren Vorgabe eine sehr unscharfe Anforderung macht. Ob ein Unternehmen diese erfüllt hat, weiß es erst, wenn die Lösung – eventuell Jahre später – eine Steuer- oder Wirtschaftsprüfung durchlaufen hat. Werden dann Mängel festgestellt und die Rechtmäßigkeit des Vorsteuerabzugs in Zweifel gezogen, kann das ein existenzielles Problem darstellen.

Gerade die kleineren und mittelständischen Unternehmen, denen diese sogenannten Vereinfachungen primär nützen sollen, erleben hier eine erhebliche Herausforderung und sind gegebenenfalls der Willkür großer Geschäftspartner ausgesetzt.

Das CCES schlägt daher eine Klarstellung vor, die einerseits betont, dass Signaturen auch zukünftig zur Sicherstellung von Integrität und Authentizität akzeptiert sind, und andererseits klare Vorgaben für die Erreichung der Prozesssicherheit macht. (VOI: ra)

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