Gruppe "11 gegen Zensus 11" verklagt Statistikbehörden wegen angeblicher Verweigerung einer datenschutzrechtliche Auskunft Bei der "Auskunft" oder Selbstauskunft gehe es um die Frage, welche Informationen die jeweilige Behörde über den einzelnen Bürger vorhält
(25.11.11) - Die Gruppe "11 gegen Zensus 11", eine Bürgerinitiative aus dem Umfeld des "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung", hat nach eigenen Angaben am 11.11.2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen mehrere Landes- und Bundesstatistikbehörden erhoben, da diese - so die Ansicht der Bürgerinitiative - ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bezüglich des Auskunftsbegehrens über die von Mitgliedern der Gruppe erhobenen Daten nicht nachgekommen sind.
Bei dem Versuch, bei den für die derzeit laufende Erhebung "Zensus 2011" zuständigen Statistikbehörden "Erhebungsstelle Frankfurt am Main", das "Hessische Statistisches Landesamt" und das "Statistische Bundesamt" eine Selbstauskunft einzuholen, sei Roland Schäfer, Datenschutzberater und Mitglied der Gruppe 11 gegen Zensus 11, auf taube Ohren gestoßen. "Als ob untereinander abgesprochen, verweisen sie auf die jeweils andere Behörden, verweigern die Auskunft und scheuen dabei auch den offenen Verfassungsbruch nicht", sagt Schäfer.
Uli Breuer, Mitglied der Bürgerinitiative, meint hierzu: "Die Behörden benehmen sich wie Schwarze Löcher – sie saugen die Informationen durch den Zensus 2011 millionenfach von den Bürgern ab, lassen aber keinerlei berechtigte Anfragen nach einer Selbstauskunft gelten", und hinterfragt: "Ist diese einschüchternde Wirkung auf die Bürger beabsichtigt?"
Bei der "Auskunft" oder Selbstauskunft gehe es um die Frage, welche Informationen die jeweilige Behörde über den einzelnen Bürger vorhält. Sie sei zu unterscheiden von der Auskunftspflicht der Bürger gegenüber den Behörden im Rahmen der bundesweiten Erhebung Zensus 2011 oder anderer gesetzlicher Pflichterhebungen. Die Erhebungsstelle Frankfurt am Main und das Hessische Statistische Landesamt seien zur Auskunft gegenüber jedem Bürger verpflichtet gemäß §18 Hessisches Datenschutzgesetz. Das Statistische Bundesamt ist zur gleichen Auskunft verpflichtet nach §19 Bundesdatenschutzgesetz.
Diese Auskunftsrechte seien eine Folge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.12.1983 – das "Volkszählungsurteil", "Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß …". Dies leite das Gericht aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 (1) und Art. 1 (1) Grundgesetz direkt ab. Danach sei dieses Auskunftsrecht kosten- und hürdenfrei zu gewährleisten. (11 gegen Zensus 11: ra)
11 gegen Zensus 11: Kontakt und Steckbrief
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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