SEPA-Verfahren beim Zahlungsverkehr
"Wir sollten den Bankkunden Zahlenkolonnen bei Überweisungen im Inland ersparen" - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk will SEPA kundenfreundlich gestalten
Die Umstellung auf die europäischen Standards hätte auch zur Folge, dass jede Einzugsermächtigung neu erklärt werden müsste
(23.12.10) - Brüssel will nun ernst machen mit dem Europäischen Zahlungsraum. Nach den Plänen der Europäischen Kommission sollen bereits ab 2013 Überweisungen in der EU nur noch mit einer mindestens 22-stelligen IBAN und dem bis zu 11-stelligen BIC erfolgen. Für Lastschriftverfahren ist die Umstellung bis 2014 beabsichtigt.
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk sieht die Pläne für die vollständige Umstellung auf das SEPA-Verfahren kritisch. Sie spricht sich dafür aus, das SEPA-Verfahren auf den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu beschränken.
Merk sagte: "Die Angabe langer Zahlenkolonnen ist für die Kunden mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Risiken verbunden, doch das scheint die Europäische Kommission nicht zu stören. Der einheitliche Zahlungsverkehr in Europa sollte aber nicht zum Preis höherer Belastungen der Kunden auch bei innerstaatlichen Zahlungen erkauft werden. Mir leuchtet nicht ein, weshalb die Verbraucher bei Überweisungen innerhalb Deutschlands künftig eine 22-stellige Kontonummer und eine 11-stellige Bankleitzahl verwenden sollen. Die Sicherheit oder die Zuverlässigkeit des Zahlungsverkehrs würden damit nicht erhöht, im Gegenteil."
Durch die neuen europäischen Vorgaben über Zahlungsdienste, die bereits geltendes Recht sind, tragen die Kunden ohnehin schon eine größere Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bei Überweisungen. Die Banken sind nicht mehr verpflichtet, die Kontodaten abzugleichen. Auch sind Überweisungen grundsätzlich nicht mehr widerruflich. Merk wies darauf hin: "Zahlendreher oder sonstige Fehler beim Ausfüllen der Überweisungsformulare können daher unangenehme Folgen haben."
Die Umstellung auf die europäischen Standards hätte auch zur Folge, dass jede Einzugsermächtigung neu erklärt werden müsste. Auf Verbraucher und Anbieter käme hier erheblicher Aufwand zu: Von der Miete über die Strom- und Telefonrechnung bis hin zum Mitgliedsbeitrag im Sportverein - all diese Zahlungen erfolgen üblicher Weise im Lastschriftverfahren.
Nach Ansicht Merks sollte außerdem die Möglichkeiten geprüft werden, die Umwandlung der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC den Banken zu übertragen. Die Kunden könnten damit bei innerstaatlichen Zahlungen weiterhin die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen verwenden, die von den Banken in einem automatisierten Verfahren umgewandelt würden.
Bereits jetzt existieren sogenannte "IBAN-Rechner" zur Transformation der Kontodaten. Merk meinte: "Eine kundenfreundliche Lösung erscheint damit technisch möglich. Es dürfte auch im Interesse der Banken sein, den Zahlungsverkehr für die Kunden so einfach wie möglich zu gestalten und Fehlerquellen zu vermeiden. Ich vertraue daher auf die Unterstützung der deutschen Bankenwirtschaft." (Bayerische Justizministerium: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
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