Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Bayern für die Qualifikation für Finanzberater


Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2009: Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert Zulassungsregelungen für Finanzberater
"Der Gesetzgeber muss für verbindliche Qualitätsstandards sorgen, damit unfähigen und unseriösen Beratern die Zulassung entzogen werden kann"


(16.03.09) - Der diesjährige Weltverbrauchertag am 15. März 2009 stand im Schatten der Finanzkrise. Zahlreiche Verbraucher haben ihr Vermögen in falsche Finanzprodukte investiert - und das häufig im Vertrauen auf den Rat ihres Bankberaters oder Finanzvermittlers. Die Bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert daher verbindliche Zulassungsregeln für Finanzberater: "Wir brauchen gesetzliche Anforderungen an die Zulassung und Tätigkeit von Anlage- und Finanzberatern, um die Qualität der Anlage- und Finanzberatung zu verbessern. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Anlegerschutz, der sich vor allem auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Beratungsfehlern konzentriert, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend."

"Wenn der Anleger falsch beraten wurde und sein Erspartes verloren hat", sagt die Ministerin weiter, "ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Wichtiger als die nachträgliche Schadenswiedergutmachung ist die Schadensvermeidung. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass es möglichst gar nicht erst zu einem Beratungsfehler kommt."

Dies erfordert nach Auffassung Merks die Einführung von gesetzlichen Zulassungsstandards für Anlage- und Finanzberater. Im Gegensatz zum Beruf des Versicherungsvermittlers gibt es bislang keine gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation von Anlage- und Finanzberatern.

"Es kann angesichts der komplexen Verhältnisse an den Finanzmärkten und den damit einhergehenden Risiken nicht angehen, dass grundsätzlich jedermann ohne entsprechende Vorbildung und Sachkundenachweis über Kapitalanlagen beraten darf, wenn er nicht gerade einschlägig vorbestraft ist oder Insolvenz angemeldet hat. Nur mit gesetzlichen Zulassungsregelungen ist es auch möglich, unfähigen und unseriösen Beratern das Handwerk zu legen und ihnen die Zulassung zu entziehen. Ein weiteres Muss ist außerdem die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung."

Die Forderung nach Zulassungsregelungen ist Teil eines 7-Punkte-Katalogs des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Der 7-Punkte-Katalog sieht unter anderem vor, die staatlichen Mittel für die Förderung einer unabhängigen Anlageberatung durch die Verbraucherzentrale Bayern deutlich zu erhöhen. Denn nur ein ausreichend informierter Verbraucher ist in der Lage, die für ihn richtige Anlageentscheidung zu treffen.

Der Grundstein für die richtigen Entscheidungen in finanziellen Angelegenheiten sollte möglichst schon in jungen Jahren gelegt werden. Bayern setzt daher verstärkt auf Angebote zur Förderung der Finanzkompetenz bei Kindern und Jugendlichen. (Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen