Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Bayern für die Qualifikation für Finanzberater


Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2009: Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert Zulassungsregelungen für Finanzberater
"Der Gesetzgeber muss für verbindliche Qualitätsstandards sorgen, damit unfähigen und unseriösen Beratern die Zulassung entzogen werden kann"


(16.03.09) - Der diesjährige Weltverbrauchertag am 15. März 2009 stand im Schatten der Finanzkrise. Zahlreiche Verbraucher haben ihr Vermögen in falsche Finanzprodukte investiert - und das häufig im Vertrauen auf den Rat ihres Bankberaters oder Finanzvermittlers. Die Bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert daher verbindliche Zulassungsregeln für Finanzberater: "Wir brauchen gesetzliche Anforderungen an die Zulassung und Tätigkeit von Anlage- und Finanzberatern, um die Qualität der Anlage- und Finanzberatung zu verbessern. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Anlegerschutz, der sich vor allem auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Beratungsfehlern konzentriert, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend."

"Wenn der Anleger falsch beraten wurde und sein Erspartes verloren hat", sagt die Ministerin weiter, "ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Wichtiger als die nachträgliche Schadenswiedergutmachung ist die Schadensvermeidung. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass es möglichst gar nicht erst zu einem Beratungsfehler kommt."

Dies erfordert nach Auffassung Merks die Einführung von gesetzlichen Zulassungsstandards für Anlage- und Finanzberater. Im Gegensatz zum Beruf des Versicherungsvermittlers gibt es bislang keine gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation von Anlage- und Finanzberatern.

"Es kann angesichts der komplexen Verhältnisse an den Finanzmärkten und den damit einhergehenden Risiken nicht angehen, dass grundsätzlich jedermann ohne entsprechende Vorbildung und Sachkundenachweis über Kapitalanlagen beraten darf, wenn er nicht gerade einschlägig vorbestraft ist oder Insolvenz angemeldet hat. Nur mit gesetzlichen Zulassungsregelungen ist es auch möglich, unfähigen und unseriösen Beratern das Handwerk zu legen und ihnen die Zulassung zu entziehen. Ein weiteres Muss ist außerdem die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung."

Die Forderung nach Zulassungsregelungen ist Teil eines 7-Punkte-Katalogs des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Der 7-Punkte-Katalog sieht unter anderem vor, die staatlichen Mittel für die Förderung einer unabhängigen Anlageberatung durch die Verbraucherzentrale Bayern deutlich zu erhöhen. Denn nur ein ausreichend informierter Verbraucher ist in der Lage, die für ihn richtige Anlageentscheidung zu treffen.

Der Grundstein für die richtigen Entscheidungen in finanziellen Angelegenheiten sollte möglichst schon in jungen Jahren gelegt werden. Bayern setzt daher verstärkt auf Angebote zur Förderung der Finanzkompetenz bei Kindern und Jugendlichen. (Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen