Der bayerischer Innenminister Herrmann lehnt Privatisierung der Daseinsvorsorge ab: "Trinkwasserversorgung als elementare Leistung für die Gemeinschaft muss in kommunaler Hand bleiben" Absage an die Überlegungen der EU-Kommission: "Daseinsvorsorge muss in kommunaler Hand bleiben"
Joachim Herrmann: Liberalisierungsbestrebungen aus Brüssel unmissverständlich ablehnen, Bild: joachimherrmann.de
(11.07.08) – Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat am 10. Juli 2008 auf der Verbandstagung des Bayerischen Städtetages in Lindau allen Überlegungen der EU-Kommission, die Aufgaben der Daseinsvorsorge zu privatisieren, eine klare Absage erteilt.
Herrmann stellte klar: "Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge wie z. B. die Trinkwasserversorgung gehören zum Kernbestand der kommunalen Selbstverwaltung. Damit ist es nicht vereinbar, wenn die Europäische Kommission diese Aufgaben für den privaten Wettbewerb öffnen will. Die Trinkwasserversorgung als elementare Leistung für die Gemeinschaft muss in kommunaler Hand bleiben. Wir werden hier Liberalisierungsbestrebungen aus Brüssel auch weiterhin unmissverständlich ablehnen."
Aber auch in allen anderen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge habe sich die kommunale Aufgabenträgerschaft hervorragend bewährt, seien es Abwasserentsorgung oder Energieversorgung, soziale oder kulturelle Aufgaben.
Herrmann sagte weiter: "Wir haben inzwischen erreicht, dass in Brüssel verstanden worden ist, dass die Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge nicht irgendein beliebiges Wirtschaftsgut sind. Allgemeine Erklärungen der Europäischen Union, dass dafür vorrangig die Mitgliedsstaaten und nicht Brüssel zuständig sind, reichen nicht. Notwendig ist, dass in den Binnenmarktrichtlinien eine klare rechtliche Kompetenz zu Gunsten der Mitgliedsstaaten und Kommunen festgelegt wird. Der Grundsatz der Subsidiarität muss auch hier gelten."
Die Bayerische Staatsregierung lehne deshalb auch jedes Bestreben ab, das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen aufzuweichen. Herrmann bekräftigte: "Wir bekennen uns zum öffentlichen Auftrag der Sparkassen, zur öffentlich-rechtlichen Rechtsform, zum Regionalprinzip und zur kommunalen Trägerschaft."
Auch Einmischungen der EU-Kommission in das Feuerwehrswesen trat der Minister entgegen: "Wir brauchen keine eigenen Katastrophenschutzeinheiten der EU. Das ist Aufgabe der Mitgliedstaaten. Wir haben in Deutschland eine ausgefeilte Einsatzplanung und Vorbereitung vor Ort. Die Feuerwehren und Kommunen leisten hier eine hervorragende Arbeit." (Bayerische Staatskanzlei: ra)
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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