Geldbuße für Siemens ist "lächerlich" gering
Die geringe Geldbuße für Siemens zeigt: Deutschland braucht ein effektives und abschreckendes Unternehmensstrafrecht
Deutscher Kriminalbeamter fordert bessere Rahmenbedingungen für die Ermittlungsarbeit, wie Telefonüberwachung bei Korruption und Kronzeugenregelung für Mitteiler
(08.10.07) - Das Landgericht München I hat für die Gesetzesverstöße bei Siemens Com eine Geldbuße in Höhe von einer Million Euro verhängt. "Dies ist der höchstmögliche Betrag", erläutert Uwe Dolata, Korruptionsexperte im Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK).
Der Würzburger Wirtschaftskriminalist ist Autor des Buches "Korruption im Wirtschaftssystem Deutschland". Er spricht über "anfüttern und abkassieren" und erläutert seit Jahren nicht nur in Fernseh-Politmagazinen, warum Deutschland im Sumpf der Skandale versinkt.
Ein effektives und abschreckendes Unternehmensstrafrecht stand immer wieder zur Diskussion, aber offensichtlich will es die Bundesrepublik Deutschland, respektive deren politische Vertreter, nicht. So bleibt im Gegensatz zu Gerichten anderer Länder nichts anderes übrig, als gegen das Unternehmen Siemens, die im Verhältnis zu den im Raum stehenden Korruptionssummen von mittlerweile einer Milliarde Euro, eine lächerlich erscheinende Geldbuße von einer Million Euro zu verhängen.
Allem Anschein und den bekannt gewordenen Fakten nach, war die Bestechung Bestandteil der Firmenphilosophie von Siemens. Die Firmenleitung kann nicht die Parole ausgeben, Aufträge um jeden Preis an Land zu holen und andererseits Anti-Korruptions-Regeln aushängen, an die sich niemand gebunden hält.
Das Landgericht München I verfügte weiterhin, dass die mit Hilfe von Korruptionsdelikten erzielten Gewinne eingestrichen werden. Die Gewinnabschöpfung beträgt bei Siemens 200 Millionen Euro. "Viel zu wenig", resümiert Dolata und verweist auf die mangelnden Rahmenbedingungen, die Finanzermittlern und Gewinnabschöpfern zuteil wird.
Kontrolle und Transparenz sind Todfeinde der Korruption. Doch in der Praxis hat sich das nicht durchgesetzt. Frei nach Berthold Brecht: "Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral". Einen Ethik-Kodex haben zwar die meisten Firmen – zwangsweise, weil sie sonst nicht an den großen Börsen gelistet werden.
"Aber ein Kodex ohne funktionierende Kontrolle ist Unsinn", sagt Dolata. Selbst das jüngst verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern Akteneinsicht bei Bundesbehörden garantiert, kennt so viele Ausnahmen, dass Informationen auch weiterhin beliebig verwehrt werden können. Und immer noch bleibt die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag versprochene bundesweite Korruptionskataster schuldig. Mithilfe einer schwarzen Liste sollen korrupte Firmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
So bleibt die Verfolgung Sache überlasteter Staatsanwälte und schlecht ausgebildeter Ermittler mit mangelnden Ermittlungsinstrumentarien. Statt die Strafverfolgungsbehörden personell aufzustocken, werden Statistiken verbreitet, nach denen die Aufklärungsquote von Korruptionsdelikten fast 100 Prozent beträgt.
Eine Placebo-Statistik, bleiben doch 95 Prozent der Korruptionsdelikte im Dunkeln, weil sich zu wenig Fahnder nicht darum kümmern können und lebt die Statistik bekanntermaßen nur von den Delikten im Hellfeld. Unterbesetzte Abteilungen für Wirtschaftskriminalitätsbekämpfung sind land auf land ab die Regel.
"Der BDK wird nicht müde, mehr und besser ausgebildete Sachbearbeiter und bessere Rahmenbedingungen für die Ermittlungsarbeit, wie Telefonüberwachung bei Korruption und Kronzeugenregelung für Mitteiler einzufordern", erinnert Dolata. Und während die USA bei Bestechung die ganze Firma bestrafen, haben die Ermittler in der Bundesrepublik wegen fehlender Unternehmensstrafbarkeit Verantwortliche herauszufiltern.
"Wenn nun ausgerechnet der frühere Innenminister Otto Schily Siemens dahingehend berät, wie Gesetzesverstöße vermieden werden können, frage ich mich, warum auch er nicht dazu beigetragen hat, dass die seit Jahren beschlossenen Internationalen Anti-Korruptionsgesetze von Deutschland nicht ratifiziert werden. So können zum Beispiel heute noch deutsche Abgeordnete straffrei bestochen werden. Ein Treppenwitz der Geschichte", kritisiert Dolata.
(BDK: ra)
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