Deutsche Handelsketten verstoßen nach Ansicht von Bund gegen das Auskunftsrecht und informieren Kunden unzureichend über Schadstoffe in ihren Produkten In 14 der getesteten Artikel fand das Labor Weichmacher und in zweien bromierte Flammschutzmittel
(16.09.10) - Nach Recherchen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) sollen angeblich zahlreiche große deutsche Handelsketten gegen die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) verstoßen.
Laut der Verordnung seien Händler verpflichtet, Verbrauchern auf Anfrage in einem Produkt enthaltene Schadstoffe zu nennen. Der Bund stellte entsprechende Anfragen bei 24 bekannten Handelsketten und ließ die Produkte zugleich von einem Labor prüfen.
Acht Unternehmen hätten meldepflichtige Schadstoffe nach Überzeugung von Bund nicht wahrheitsgemäß angegeben. Neun weitere Händler hätten auf entsprechende Anfragen gar nicht reagiert, unzulängliche Angaben gemacht oder erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von 45 Tagen reagiert. Lediglich sieben der 24 angefragten Unternehmen wären ihren gesetzlichen Pflichten korrekt nachgekommen.
Jurek Vengels, Bund-Experte für Chemikalienpolitik, kritisierte: "Es ist inakzeptabel, dass sehr viele Händler nicht pflichtgemäß über Schadstoffe in ihren Waren informieren. Damit verstoßen sie gegen die im europäischen Recht festgelegten Auskunftsrechte der Verbraucher. Unsere Recherche belegt aber auch, dass Schadstoffe in Alltagsprodukten immer noch weit verbreitet sind. Die Händler müssen solche Artikel unverzüglich durch schadstofffreie Produkte ersetzen."
In 14 der getesteten Artikel fand das Labor Weichmacher (Phthalate) und in zweien bromierte Flammschutzmittel. Die gefundenen Weichmacher gelten als schädlich für die Fortpflanzungsfähigkeit.
Die giftigen Flammschutzmittel beziehungsweise deren Abbauprodukte reichern sich im Organismus und der Umwelt an. Fünf Produkte, darunter ein Massageschwamm und eine Federmappe für Schulkinder, enthielten gleich mehrere Schadstoffe. Am höchsten belastet waren Regenstiefel, die bei einem Versandhaus gekauft worden waren. Diese bestanden zu mehr als 36 Prozent aus dem Weichmacher DEHP (Diethylhexylphthalat).
Martin Führ, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule Darmstadt und Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur ECHA, stellte klar: "Das europäische Chemikalienrecht garantiert Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Auskunftsrecht, damit sie die Chance haben, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.
Verbraucher sollten diese Möglichkeit nutzen, um dem Handel zu signalisieren, dass sie keine Produkte mit problematischen Stoffen kaufen wollen. Dadurch steigt der Druck auf Hersteller und Händler, belastete Ware auszulisten."
Hintergrundpapier mit vollständigen Testergebnissen Weitere Informationen und ein Musterbrief für Verbraucheranfragen nach Schadstoffen unter www.bund.net/gift-stoppen (Bund: ra)
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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