Glas-Beschaffungskartell gestoppt
Ausschaltung des Wettbewerbs: Bundeskartellamt untersagt Beschaffungskartell der Behälterglasindustrie
Beschaffungskartell verhindert die individuelle Nachfrage der Behälterglashersteller nach dem Sekundärrohstoff Glas und verstößt gegen deutsches und europäisches Recht
(12.06.07) - Das Bundeskartellamt hat den in Deutschland ansässigen Herstellern von Behälterglas untersagt, gemeinsam das für die Produktion benötigte Altglas zu beschaffen. Bei der Produktion von Behälterglas – Getränkeflaschen, Gläser für Lebensmittel etc. – wird in erheblichem Umfang Altglas eingesetzt. Der größte Teil des Altglases – über 67 Prozent - stammt aus der haushaltsnahen Sammlung dualer Systeme.
Die Hersteller von Behälterglas gründeten 1993 die Gesellschaft für Glasrecycling und Abfallvermeidung ("GGA") um gemeinsam das gesamte bei den Haushalten gesammelte Altglas zu beschaffen. Zu diesem Zweck kauft die GGA von den Entsorgungsunternehmen bislang das gesamte Altglas zentral ein und organisiert die Zuführung zu speziellen Aufbereitungsanlagen. Die Behälterglashersteller rufen die jeweils benötigten Mengen ab und rechnen die Aufbereitungskosten mit den Betreibern der Aufbereitungsanlagen ab.
Die Einkaufskosten für das Altglas und die Transportkosten legt die GGA auf ihre Gesellschafter – alle Behälterglashersteller mit Produktionsstandorten in Deutschland – über einheitliche Tonnagepreise für die drei Glasfarben Weiß, Braun und Grün um.
Dieses Beschaffungskartell verhindert die individuelle Nachfrage der Behälterglashersteller nach dem Sekundärrohstoff Glas und verstößt gegen deutsches und europäisches Recht. Das Bundeskartellamt hat im Rahmen der Prüfung insbesondere festgestellt, dass das Kartell entgegen der Behauptung der Unternehmen für die dauerhafte Sicherung der seit Jahren über 80 Prozent liegenden Verwertungsquoten bei Altglas nicht erforderlich ist. Die Produktion von Behälterglas ist seit längerem auf hohe Einsatzquoten von Altglas ausgerichtet.
Einer signifikanten weiteren Erhöhung des Primärrohstoffanteils stehen erhebliche Investitionskosten entgegen. Der Einsatz von Altglas als Sekundärrohstoff führt zu erheblichen Kosteneinsparungen, nicht nur weil es günstiger zu beschaffen ist als die Primärrohstoffe, sondern auch auf Grund seiner niedrigeren Schmelztemperatur zu bedeutenden Energieeinsparungen führt.
Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes besteht deshalb bereits ein wirtschaftlicher Anreiz, bei der Herstellung von Behälterglas Primärrohstoffe weitgehend durch Sekundärrohstoffe zu ersetzen. Kartellamtspräsident Heitzer sagte hierzu: "Wir werden es nicht zulassen, dass wettbewerbswidrige Kartellvereinbarungen unter dem Deckmantel des Umweltschutzes getroffen werden.
Dieses Beschaffungskartell führt wegen seines hohen Anteils an den betroffenen Märkten für Altglas zur Ausschaltung des Wettbewerbs. Die Vermarktung von Altglas besonders durch duale Systeme wird erschwert, sodass mögliche Verwertungserlöse letztlich nicht über die Lizenznehmer dieser Systeme an den Endverbraucher weitergegeben werden können. Nicht von der Untersagungsentscheidung erfasst wird die Abwicklung von Verträgen, die sich auf Glasmengen aus Ausschreibungen der Grüne Punkt – Duales System Deutschland ("DSD") vor dem 1. Januar 2006 beziehen.
Diese Verträge enden spätestens am 31. Dezember 2007. Die Entscheidung ist sofort vollziehbar. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.