Gut für die Deutsche Telekom: Bundesnetzagentur will weitere Märkte aus der Telekommunikationsregulierung entlassen Telekommunikationsregulierung: "Wir erwägen, uns aus der Regulierung weiterer Märkte zurückzuziehen"
(03.07.08) - Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, weitere Telekommunikationsmärkte aus der Regulierung zu entlassen. Dies geht aus einer am 2. Juli 2008 veröffentlichten Marktdefinition und Marktanalyse hervor, die von der Behörde dem Markt zur Kommentierung vorgestellt wurde.
"Wir erwägen, uns aus der Regulierung weiterer Märkte zurückzuziehen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Nachdem wir bereits 2006 bzw. 2007 die Märkte für Verbindungen in ausländische Fest- bzw. Mobilfunknetze als nicht mehr regulierungsbedürftig eingestuft hatten, wollen wir uns jetzt aus den Märkten für Verbindungen aus dem Festnetz in inländische Fest- und eventuell auch Mobilfunknetze zurückziehen", so Kurth.
Die heute veröffentlichte Marktdefinition und Marktanalyse entstand auf Grundlage der Empfehlung der EU-Kommission vom 17. Dezember 2007. Zum einen hat die Überprüfung gezeigt, dass die Ergebnisse der bisherigen Marktdefinition nach wie vor gültig sind. Die Abgrenzung zweier getrennter Märkte für Verbindungen in Festnetze und Verbindungen in Mobilfunknetze bleibt insbesondere aufgrund der inhomogenen Wettbewerbsbedingungen bestehen.
Zum anderen ist allerdings auf beiden Märkten eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb zu verzeichnen. So gibt es auf dem Markt für Verbindungen in inländische Festnetze einen starken Preiswettbewerb, der sich in günstigen Preisen sowohl für Pauschaltarife (sog. Flatrates) als auch über Betreiber(vor)auswahl widerspiegelt.
"Auf dem Markt für Verbindungen in inländische Mobilfunknetze haben die Unternehmen bisher die Senkungen der Mobilfunkterminierungsentgelte im Vorleistungsbereich zwar noch nicht in ausreichender Weise an die Endkunden weitergegeben", erklärte Kurth, "die Bundesnetzagentur geht jedoch davon aus, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Regulierung der Mobilfunkterminierungsentgelte vom 2. April 2008 Rechtssicherheit hergestellt ist und damit auch auf diesem Markt in nächster Zukunft Preiswettbewerb einsetzen wird." Dies ist eine Voraussetzung für einen Rückzug aus der Regulierung auch in diesem Bereich.
Sollte sich die Einschätzung der Bundesnetzagentur im weiteren Verfahren bestätigen und sie weiterhin bei dem Schluss bleiben, dass sie sich aus der Regulierung dieser Märkte zurückzieht, würde zukünftig das Bundeskartellamt die Aufsicht über diese Märkte übernehmen.
Allerdings wird die Bundesnetzagentur im Endkundenbereich voraussichtlich weiterhin den Markt für Telefonanschlüsse regulieren, weil es nach derzeitigem Erkenntnisstand hier noch keinen wirksamen Wettbewerb gibt. Dieser Markt wird, wie alle anderen durch die EU vorgegebenen Telekommunikationsmärkte, in regelmäßigen Abständen darauf untersucht, ob wirksamer Wettbewerb besteht oder regulatorische Eingriffe notwendig sind.
Der Entwurf zur Marktdefinition und -analyse ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter der Rubrik "Einheitliche Informationsstelle" zu finden. Alle interessierten Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, bis zum 4. August 2008 Stellung zu nehmen. (Deutsche Telekom: ra)
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen