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Abschuss von Passagierflugzeugen im Terrorfall


Online-Befragung von Compliance-Magazin.de: Zwei Drittel aller Teilnehmer sind der Meinung, dass sich der deutsche Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung an das Bundesverfassungsgerichtsurteil halten muss
71,7 Prozent der Befragten würden als Kampfpiloten einen Abschussfehl des Bundesverteidigungsministers verweigern


(02.06.08) – Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung will trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz Passagierflugzeuge durch die Bundesluftwaffe abschießen lassen, wenn diese entführt und zu Angriffen benutzt würden.

Er sagte: "In der Zwischenzeit würden wir beispielsweise unter Berufung auf einen übergesetzlichen Notstand eingreifen, auch wenn keine grundgesetzliche Klarstellung erfolgt ist", womit er auf eine von ihm angestrebte Änderung des Grundgesetzes anspielte.

Compliance-Magazin.de befragte ihre Leser. Mehr als 4.000 Personen nahmen an der Online-Befragung teil.







68,8 Prozent aller Online-Befragten, sind der Meinung, das sich Bundesverteidigungsminister Jung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts halten muss.

Befragt, wie sie sich anstelle von Franz Josef Jung verhalten würden, gab sich ein sehr differenziertes Bild. Bei denjenigen, die einen Abschuss zu Not befürworten (24,3 Prozent), spielte es eine große Rolle, ob durch den Abschuss Menschenleben gerettet werden ("lieber 300 Menschen geopfert als 3000").

Dagegen zeigte es sich, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten (71,7 Prozent) als "potentielle Kampfpiloten" einen Abschuss-Auftrag des Bundesverteidigungsministers verweigern würden.

Mehr als die Hälfte aller Online-Befragungsteilnehmer (65,3 Prozent) würde sich wünschen, das Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung zurücktreten würde.

22,2 Prozent der Befragten glauben, dass der Verteidigungsminister die Bundeswehr auch gern im Inland einsetzen würde.

Ein Viertel aller Befragten ist der Ansicht, dass gerade im Krisenfall die Verfassung nicht außer Kraft gesetzt werden darf.
(Compliance-Magazin.de: ra)


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