Verlustrisiken nicht ausreichend deutlich gemacht
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft hat Klage wegen Primes Life One Dynamic-2-Fonds eingereicht
Der betroffene Anleger hatte sich über eine überwiegend fremdfinanzierte fondsgebundene Lebensversicherung an einem Investmentfonds beteiligt
(02.06.09) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat unter anderem gegen die European Primes AG, die Vienna-Life Lebensversicherung AG und die dänische Sydbank A/S als finanzierende Bank eine erste Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht.
Der betroffene Anleger hatte sich über eine überwiegend fremdfinanzierte fondsgebundene Lebensversicherung an einem Investmentfonds beteiligt. Dabei handelt es sich um den Primes Life One Dynamic-2-Fonds, einem sogenannten Dach-Hedge-Fonds.
Nach Auffassung von hrp klärt der Prospekt der European Primes AG nicht ausreichend über entscheidungserhebliche Umstände auf. Zu nennen ist zum einen die undurchsichtige und komplizierte Gebührenstruktur. Dies führt dazu, dass der Fonds wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Allein im Jahr 2007, als die Aktienkurse deutlich angestiegen waren, hat der Fonds Verluste von 31,55 Prozent produziert. Weiterhin wird nach Ansicht von hrp durch widersprüchliche Formulierungen der Eindruck erweckt, dass die fondsgebundene Lebensversicherung kapitalgeschützt sei. Schließlich werden nach Meinung von hrp die bestehenden Verlustrisiken nicht ausreichend deutlich gemacht.
Das Fondskonzept ist hoch komplex und die Funktionsweise nur sehr schwer verständlich. Die angelegten Gelder werden zunächst über eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Vienna Life Lebensversicherung AG in den Primes Life One Dynamic / 2-Fonds investiert. Dieser Fonds wurde von der European Primes AG initiiert und aufgelegt.
Der Investmentfonds Primes Life One Dynamic / 2-Fonds legt seinerseits das Kapital zu 100 Prozent in eine kapitalgarantierte Primes Life One Note an, eine Inhaberschuldverschreibung, die von der Calyon-Bank emittiert wurde. Der Primes Life One Dynamic / 2-Fonds investiert nicht nur die Einlage der Versicherten in diese Notes. Vielmehr hat der Investmentfonds die Berechtigung, bis zum Zweifachen der Kundengelder Fremdkapital aufzunehmen, um hiermit einen spekulativen Leverage-Effekt zu erzeugen.
Der Primes Life One Dynamic / 2-Fonds spekuliert mit den Kundengeldern und dem Fremdkapital jedoch nicht selbst. Vielmehr werden die Gelder in Schuldverschreibungen der Calyon-Bank investiert. Das bei dieser Bank gesammelte Vermögen wird von dort aus wiederum angelegt in ein sog. Primes Life One Portfolio der Plenum Investment AG.
Das Primes Life One-Portfolio, das, wie der Primes Life One Dynamic / 2-Fonds, ebenfalls von der Fa. Plenum Investment AG verwaltet wird, fungiert wie ein sog. Dach-Hedgefonds. Auch dieser Fonds sammelt zunächst nur die Gelder zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage. Bis hierher wurden die Einlagen der Anleger und das Fremdkapital nur an andere Gesellschaften weitergereicht. Erst der Dachfonds seinerseits investiert das ihm anvertraute Vermögen in eine Reihe von unterschiedlichen Single-Hedgefonds. Erst an dieser Stelle werden die Gelder erstmals zur Erwirtschaftung der zumindest versprochenen Renditen für die Lebensversicherung angelegt,
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) rät den zahlreichen geschädigten Anlegern zum Erfahrungsaustausch untereinander und empfiehlt, mögliche Schadensersatzansprüche durch einen versierten Fachanwalt prüfen zu lassen. (Hahn Rechtsanwälte: ra)
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
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