Behörden und Dokumentenmanagement
Optimiertes Dokumentenmanagement in der öffentlichen Verwaltung - Infora-Seminare zur konventionellen und digitalen Archivierung
Rechtssichere Aufbewahrungszeiten von bis zu 100 Jahren müssen gewährleistet werden - Behörden müssen sich einer Optimierung ihrer Archivierungsstrategien und -prozesse widmen
(03.07.07) - Die öffentliche Verwaltung steht zunehmend vor dem Problem, dass sie aufgrund angespannter Haushaltslagen die Archivierung von Akten kosteneffizienter gestalten, andererseits aber rechtssichere Aufbewahrungszeiten von bis zu 100 Jahren gewährleisten muss. Erschwerend kommen aufgrund der verstärkten eGovernment-Initiativen rasante Veränderungen von Abläufen und Strukturen sowie die wachsende Bedeutung der digitalen Vorgangsbearbeitung und steigende Ansprüche an die Verfügbarkeit der Dokumente hinzu.
Angesichts dieser Rahmenbedingungen müssen sich viele Behörden einer Optimierung ihrer Archivierungsstrategien und -prozesse widmen. Dazu gehört die Neuausrichtung des Registraturwesens einschließlich der Aktenplanrevision ebenso wie die Abkehr von der Papierakte durch Einsatz bzw. Ausbau der elektronischen Archivierung oder die Entwicklung von Konzepten zur Langzeitarchivierung.
"Dokumente sind ein zentraler Bestandteil aller Verwaltungsprozesse, deshalb stehen viele Behörden angesichts der Strategien zu mehr Bürgernähe vor veränderten Herausforderungen im Dokumentenmanagement", urteilt Rainer Ullrich, Geschäftsführer des Beratungshauses Infora GmbH. "Sie müssen dabei gleichzeitig zwei Kernziele ins Auge fassen: die Leistungsqualität steigern und zusätzlich die Kostenverhältnisse optimieren", problematisiert er.
Vor diesem Hintergrund bietet Infora eine Reihe Seminare an, die sich auf praktische Lösungskonzepte zu den unterschiedlichen Aspekten solcher Anforderungen konzentrieren.
Dazu gehören im zweiten Halbjahr 2007:
>> Moderne Schriftgutverwaltung (eintägiges Seminar am 30.07.2007 in Berlin und 14.09.2007 in Stuttgart)
>> Vorgangsbearbeitung und elektronische Akten nach dem DOMEA-Konzept (zweitägiges Seminar am 10.09.2007 in Berlin und 12.11.2007 in Stuttgart)
>> Beherrschung der Masse - Methoden zur effizienten Archivierung analoger Aufzeichnungen (zweitägiges Seminar am 23.08.2007 in Köln und 29.10.2007 in Berlin)
>> Organisatorische und technische Aspekte der Archivierung digitaler Aufzeichnungen (zweitägiges Seminar 16.07.2007 in Köln und 15.11.2007 in Berlin).
Alle Seminare werden vom Qualifizierungspartner Unilog Integrata durchgeführt, aber von Referenten der Infora fachlich geleitet.
(Infora: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.