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E-Government und EU-Richtlinie


EU-Dienstleistungsrichtlinie erzeugt großen Handlungsbedarf bei Behörden - Umfassende IT-Unterstützung und Reorganisation von Verwaltungsprozessen erforderlich
EU-Richtlinie ein zentrales Thema auf dem 14. Anwenderforum "E-Government" vom 12. bis 13. Februar 2008 in Berlin

(18.01.08) - Die Unternehmensberatung Infora GmbH weist auf einen dringenden und zudem erheblichen Handlungsbedarf bei den öffentlichen Verwaltungen hin, damit die EU-Dienstleistungsrichtlinie rechtzeitig umgesetzt werden könne. Sie erfordere eine umfassende IT-Unterstützung und gründliche Reorganisation bzw. die Optimierung von Verwaltungsprozessen. "Welche Brisanz sich darin für die Praxis der Behörden verbirgt, ist vielfach noch längst nicht ausreichend erkannt worden", urteilt Infora-Geschäftsführer Rainer Ullrich.

Die bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzende Richtlinie zielt darauf ab, dass Dienstleistungen überall in der gesamten EU diskriminierungsfrei und unbürokratisch angeboten werden können. Jeder Dienstleister vom Freiberufler bis hin zum Gewerbetreibenden soll dafür alle erforderlichen Verfahren, Formalitäten und Genehmigungen über eine bestimmte behördliche Institution – den so genannten einheitlichen Ansprechpartner in dem betreffenden Land – abwickeln können. Er muss zudem die zuständigen und zu beteiligenden Stellen ermitteln und dem Dienstleister während der Gesamtdauer des Verfahrens beratend zur Verfügung zu stehen.

Daraus resultieren erhebliche Anforderungen an die öffentlichen Verwaltungen, weil beispielsweise vorgeschrieben ist, dass sich alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten problemlos aus der Ferne und elektronisch abwickeln lassen müssen. Hinzu kommt, dass vollständig eingereichte Anträge nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie automatisch als genehmigt gelten, wenn definierte Fristen durch die Behörden versäumt werden.

"Dieses Prinzip ist im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht unüblich, deshalb erwachsen daraus ganz neue Ansprüche an die Überprüfbarkeit und Rechtssicherheit, die sich nur über eine elektronische Verfahrensakte mit allen wesentlichen Informationen zu dem Verfahrensprozess erfüllen lassen", beschreibt Ullrich die Konsequenzen. Er weist aber auch auf den Umstand hin, dass die EU-Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden muss und deshalb gegenwärtig zahlreiche Fragen der Ausgestaltung noch offen sind.

Sie werden auch Gegenstand der fachlichen Diskussionen auf dem 14. Anwenderforum "E-Government" vom 12. bis 13. Februar 2008 in Berlin sein. Es wird von der Infora GmbH in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und der Senatsverwaltung für Inneres in Berlin durchgeführt. Diese Veranstaltung hat sich als Plattform für den gezielten Erfahrungsaustausch über Fragen der IT-gestützten Verwaltungsmodernisierung etabliert und verzeichnete im letzten Jahr rund 450 Teilnehmer und 25 Aussteller. (Infora: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

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    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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