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Sicherheitsaspekte im E-Government


Die EU-Dienstleistungsrichtlinie im Visier des 14. E-Government-Anwenderforums
Praxis und Diskussion zur IT-gestützten Verwaltungsmodernisierung vom 12. bis 13. Februar 2008 in Berlin


(19.12.07) - Vom 12. bis 13. Februar 2008 findet in Berlin das 14. Anwenderforum E-Government statt. Es wird erneut von der Unternehmensberatung Infora GmbH in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und der Senatsverwaltung für Inneres Berlin veranstaltet. Die Veranstaltung hat sich als Plattform für den gezielten Erfahrungsaustausch über Fragen der IT-gestützten Verwaltungsmodernisierung etabliert und verzeichnete im letzten Jahr rund 450 Teilnehmer und 25 Aussteller.

Angesichts der deutlich wachsenden Themenbreite in den Modernisierungsbemühungen der öffentlichen Verwaltung werden auf dem diesjährigen Anwenderforum zusätzlich zu den zahlreichen Plenumsvorträgen parallel stattfindende Foren zu speziellen Themen durchgeführt:

Fachforum "EU-Dienstleistungsrichtlinie und E-Government"
Die EU-DLR stellt gerade Deutschland mit seiner föderativen und komplexen Verwaltungsstruktur und den zwischen Kommune, Land und Bund verteilten Zuständigkeiten vor große Herausforderungen. Neben dem elektronischen Zugang zur Verwaltung wird die Ausgestaltung des "Einheitlichen Ansprechpartners" die E-Government-Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen beflügeln. Das Fachforum wird Projekte vorstellen, die eine Basis zur Umsetzung der EU-DLR bieten.

Fachforum "Sicherheitsaspekte im E-Government"
Die Nutzerakzeptanz von E-Government-Diensten wird entscheidend mitbestimmt durch ihre Vertrauenswürdigkeit, die wiederum nur durch wirksame und nachvollziehbare IT-Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden kann. Das Fachforum präsentiert und diskutiert Aktivitäten, Entwicklungen und Projekte, in deren Mittelpunkt die Erhöhung der Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit elektronischer Geschäftsprozesse und Online-Dienste der Verwaltung steht.

Fachforum "Elektronische Archivierung von Dokumenten"
Die Arbeit mit elektronischen Dokumenten und Akten ist inzwischen Verwaltungsalltag. Die Aufbewahrungszeit dieser elektronischen Unterlagen beträgt oft Jahrzehnte. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Unterlagen den Archiven anzubieten. Das Fachforum stellt technische und organisatorische Lösungen vor und beantwortet die Frage, wie E-Mails, elektronische Dokumente und Akten über Jahrzehnte revisionssicher mit vertretbarem Aufwand aufbewahrt und verfügbar gehalten werden können.

Begleitet wird das 14. Anwenderforum von einer Fachausstellung mit Lösungen bzw. Konzepten von rund zwei Dutzend namhaften IT-Anbietern und IT-Dienstleistern, die parallel zum Hauptprogramm auch Ausstellervorträge durchführen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungseinrichtungen bei Vorlage eines Dienstausweises kostenfrei, für andere Teilnehmer wird ein Kostenbeitrag von 550,- Euro (zzgl. Mwst.) berechnet. (Infora: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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