
Der Anti-Korruptionsbericht - 6. Halbjahresbericht
Schleswig-Holstein: Die überwiegende Anzahl der Hinweise wurden nicht als Korruptionsverdachtsfälle eingestuft
Im Zeitraum vom 01.02.2010 bis zum 01.08.2010 haben sich 26 Hinweisgeber beim Anti-Korruptionsbeauftragten gemeldet
(16.08.10) - Am Montag, den 2. August 2010, hat der Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Wolfgang Pistol, seinen 6. Halbjahresbericht vorgelegt und in einer Presseerklärung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Im Zeitraum vom 01.02.2010 bis zum 01.08.2010 haben sich 26 Hinweisgeber beim Anti-Korruptionsbeauftragten gemeldet. Sieben dieser Hinweise enthielten so konkrete Angaben, dass der Anti-Korruptionsbeauftragte die Staatsanwaltschaft einschaltete.
Insgesamt haben sich in der bisher dreijährigen Tätigkeit des Anti-Korruptionsbeauftragten 251 Hinweisgeber gemeldet. 51 dieser Hinweise führten zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.
Kurzfassung 6. Halbjahresbericht 01.02.2010 bis 01.08.2010
26 Menschen wandten sich im Zeitraum 1.2.10 bis 1.8.10 an den Anti-Korruptionsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Wolfgang Pistol, mit Hinweisen auf den Verdacht von korrupten Handlungen.
Sieben dieser Verdachtsfälle wurden von Pistol nach entsprechender Recherche und Bewertung als tatsächliche Verdachtsfälle eingestuft und zur weiteren Bewertung und Bearbeitung an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption in Kiel beziehungsweise das Landeskriminalamt abgegeben.19 Fälle wurden letztlich nicht weiter verfolgt, weil offenkundig keine korrupten Handlungen vorlagen.
Seit der Aufnahme seiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Anti-Korruptionsbeauftragter Schleswig-Holsteins am 01.08.2007 haben sich insgesamt 251 Personen an Pistol gewandt, die einen Korruptionsverdacht hegten. 51 dieser Hinweise - und damit jeder fünfte – führten zu einer weitergehenden Bearbeitung durch Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft.
Die überwiegende Anzahl der Hinweise wurden nicht als Korruptionsverdachtsfälle eingestuft und zum Teil an andere Beauftragte des Landes (beispielsweise Bürgerbeauftragte) abgegeben, mit dem Rat sich an den zuständigen Schiedsmann zu wenden abgeschlossen, oder wegen nicht ausreichender Anhaltspunkte nicht weiter bearbeitet.
Bei den an die Strafverfolgungsbehörden abgegeben Fällen handelt es sich um Fälle, bei denen zum Beispiel einerseits öffentliche Aufträge ohne die erforderliche Ausschreibung vergeben wurden und andererseits beispielsweise Vorteile gegen ungerechtfertigte Handlungen von öffentlich Bediensteten entgegengenommen wurden. Insbesondere der Baubereich und die Vergabebereiche stachen bei den Korruptionsverdachtsfällen hervor.
Die Langfassung des Berichts zum Herunterladen finden Sie unter Anti-Korruptionsbeauftragter im Internet.
Tätigkeiten des Anti-Korruptionsbeauftragten vom 01.08.2007 bis zum 01.08.2010, aufgegliedert in den
Das bedeutet, dass von bisher insgesamt 251 Hinweisen, 51 Hinweise (20 Prozent) einen Verdacht auf Korruptionsstraftaten begründeten und der Staatsanwaltschaft beziehungsweise Polizei zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wurden. Fünf Hinweisgeber (zwei Prozent) wurden an andere Beauftragte des Landes verwiesen.
Die restlichen Vorgänge (195 oder 78 Prozent) wurden anderweitig (Verweis auf Schiedsmänner, Petitionsausschuss oder ähnliche Institutionen) erledigt beziehungsweise wegen offenkundig nicht vorliegender Korruptionsvorwürfe von mir nicht weiter bearbeitet. (Innenministerium Schleswig-Holstein: Anti-Korruptionsbeauftragter Schleswig-Holstein: ra)