Der Anti-Korruptionsbericht - 6. Halbjahresbericht
Schleswig-Holstein: Die überwiegende Anzahl der Hinweise wurden nicht als Korruptionsverdachtsfälle eingestuft Im Zeitraum vom 01.02.2010 bis zum 01.08.2010 haben sich 26 Hinweisgeber beim Anti-Korruptionsbeauftragten gemeldet
(16.08.10) - Am Montag, den 2. August 2010, hat der Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Wolfgang Pistol, seinen 6. Halbjahresbericht vorgelegt und in einer Presseerklärung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Im Zeitraum vom 01.02.2010 bis zum 01.08.2010 haben sich 26 Hinweisgeber beim Anti-Korruptionsbeauftragten gemeldet. Sieben dieser Hinweise enthielten so konkrete Angaben, dass der Anti-Korruptionsbeauftragte die Staatsanwaltschaft einschaltete.
Insgesamt haben sich in der bisher dreijährigen Tätigkeit des Anti-Korruptionsbeauftragten 251 Hinweisgeber gemeldet. 51 dieser Hinweise führten zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.
Kurzfassung 6. Halbjahresbericht 01.02.2010 bis 01.08.2010 26 Menschen wandten sich im Zeitraum 1.2.10 bis 1.8.10 an den Anti-Korruptionsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Wolfgang Pistol, mit Hinweisen auf den Verdacht von korrupten Handlungen.
Sieben dieser Verdachtsfälle wurden von Pistol nach entsprechender Recherche und Bewertung als tatsächliche Verdachtsfälle eingestuft und zur weiteren Bewertung und Bearbeitung an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption in Kiel beziehungsweise das Landeskriminalamt abgegeben.19 Fälle wurden letztlich nicht weiter verfolgt, weil offenkundig keine korrupten Handlungen vorlagen.
Seit der Aufnahme seiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Anti-Korruptionsbeauftragter Schleswig-Holsteins am 01.08.2007 haben sich insgesamt 251 Personen an Pistol gewandt, die einen Korruptionsverdacht hegten. 51 dieser Hinweise - und damit jeder fünfte – führten zu einer weitergehenden Bearbeitung durch Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft.
Die überwiegende Anzahl der Hinweise wurden nicht als Korruptionsverdachtsfälle eingestuft und zum Teil an andere Beauftragte des Landes (beispielsweise Bürgerbeauftragte) abgegeben, mit dem Rat sich an den zuständigen Schiedsmann zu wenden abgeschlossen, oder wegen nicht ausreichender Anhaltspunkte nicht weiter bearbeitet.
Bei den an die Strafverfolgungsbehörden abgegeben Fällen handelt es sich um Fälle, bei denen zum Beispiel einerseits öffentliche Aufträge ohne die erforderliche Ausschreibung vergeben wurden und andererseits beispielsweise Vorteile gegen ungerechtfertigte Handlungen von öffentlich Bediensteten entgegengenommen wurden. Insbesondere der Baubereich und die Vergabebereiche stachen bei den Korruptionsverdachtsfällen hervor.
Tätigkeiten des Anti-Korruptionsbeauftragten vom 01.08.2007 bis zum 01.08.2010, aufgegliedert in den
Das bedeutet, dass von bisher insgesamt 251 Hinweisen, 51 Hinweise (20 Prozent) einen Verdacht auf Korruptionsstraftaten begründeten und der Staatsanwaltschaft beziehungsweise Polizei zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wurden. Fünf Hinweisgeber (zwei Prozent) wurden an andere Beauftragte des Landes verwiesen.
Die restlichen Vorgänge (195 oder 78 Prozent) wurden anderweitig (Verweis auf Schiedsmänner, Petitionsausschuss oder ähnliche Institutionen) erledigt beziehungsweise wegen offenkundig nicht vorliegender Korruptionsvorwürfe von mir nicht weiter bearbeitet. (Innenministerium Schleswig-Holstein: Anti-Korruptionsbeauftragter Schleswig-Holstein: ra)
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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