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IT-Compliance und E Discovery


Tagungstipp: Achtung Haftungsfalle - IT-Security und Datenschutz als Bestandteil von IT-Compliance
Balanceakt E-Discovery: Zwischen Schadensbegrenzung und Effizienzsteigerung


(05.01.09) - Zwei separat buchbare Seminare zu den aktuellen Themen rund um Compliance, IT-Security, Archivierung und Recht ("IT Compliance" und "E Discovery") veranstaltet das Management Forum, Starnberg. Vorsitz und Moderation der Veranstaltungen hat Dr. Michael Rath von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Veranstaltung "IT-Compliance" findet Am 26. Januar 2009 in München und am 17. März 2009 in Frankfurt/M. statt (9:30 Uhr bis 17:15 Uhr). Das Pendant "E Discovery" wird am 27. Januar 2009 in München und 18. März 2009 in Frankfurt/M. veranstaltet (9:00 Uhr bis 17:00 Uhr).

Die "IT Compliance" wartet unter anderem mit diesen Themen auf:
>> Achtung Haftungsfalle: IT-Security und Datenschutz als Bestandteil von IT-Compliance
>> Rechtskonforme und revisionssichere E-Mail Archivierung
>> Praxisbericht: Umsetzung von IT-Compliance in der Unternehmenspraxis

Compliance-Anforderungen gibt es auch für die Informationstechnologie
Die zunehmende Komplexität von Informationssystemen und die nicht abreißende Flut rechtlicher Vorgaben zur Dokumentation und Speicherung von Geschäftsdaten erschweren die Einhaltung von IT-Compliance und vergrößern die Gefahr fahrlässiger interner Handlungen ebenso wie vorsätzlicher Angriffe auf Ihre Informationssysteme von außerhalb. Wie aber kann die komplexe Kombination von Recht und Technik im Unternehmen möglichst effizient und verantwortungsvoll umgesetzt werden?

IT-Security als ein Bestandteil von IT-Compliance
IT-Security betrifft keineswegs nur die IT-Spezialisten eines Unternehmens, sondern ist auch von höchster Relevanz für die Leitungsebene: Geschäftsführer und Vorstände können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie in ihren Unternehmen nicht ausreichend für die Sicherheit der IT-Infrastruktur sorgen.

IT-Security ist damit ein wesentlicher Eckpfeiler von IT-Compliance: Die im Unternehmen vorhandenen IT-Systeme müssen wirksam gegen Angriffe von innen und außen geschützt werden. Rechtskonforme Archivierung von Geschäftsdaten IT-Compliance bedeutet aber auch, dass die geschäftsrelevanten Informationen (einschließlich E-Mails) rechtskonform und revisionssicher aufbewahrt werden müssen. Die ordnungsgemäße Archivierung digitaler Informationen ist angesichts der stetig steigenden Datenvolumina nicht nur ein Kostenfaktor, sondern eine Aufgabe des Managements.

Bei der Erstellung von IT-Richtlinien im Unternehmen müssen die Geschäftsleitung, der Betriebsrat, der Datenschutzbeauftragte und die Rechtsabteilung zusammenarbeiten, um den datenschutz-, handels- und steuerrechtlichen Anforderungen des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung zu entsprechen.

Die "E Discovery" widmet sich unter anderem diesen Themen:
>> Balanceakt E-Discovery: Zwischen Schadensbegrenzung und Effizienzsteigerung
>> Die Kernprobleme im E-Discovery-Prozess – Technologie als Hebel
>> Praxisbericht: E-Discovery aus Sicht eines globalen Unternehmens

Auswirkungen von E-Discovery in Deutschland
Electronic Discovery (E-Discovery) ist derzeit das aktuellste Thema für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu den USA oder Großbritannien. Die aufwendigen, EDV-gestützten Verfahren finden jedoch nicht nur in den USA, sondern bereits heute auch in Europa und Deutschland Anwendung. Hinzu kommt, dass kaum ein Unternehmen in Deutschland auf diese Art der elektronischen Beweissicherung vorbereitet ist.

Auch eine interne Revision im Wege der elektronischen Informationsermittlung begegnet daher häufig mangels tauglicher IT-Konzepte und Archivierungs- Richtlinien erheblichen Problemen. Dies ist nicht verwunderlich, wenn man sich die Vielzahl der elektronisch vorhandenen Informationen vor Augen führt, etwa Präsentationen, Budgetdaten, Verträge, Reports, Besprechungsprotokolle, Baupläne, E-Mails, etc. Es gibt zudem unterschiedlichste Speichermedien, Sicherungssysteme, Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationssysteme.

Es gilt, die Mitarbeiter des Unternehmens neben allgemeinen Anforderungen an IT-Compliance auch für solche Prozesse zu sensibilisieren und entsprechende Archivierungsroutinen einzuführen.

Veranstaltung: "IT Compliance" und "E Discovery" als pdf-Dokument [321 KB] herunterladen.
(Management Forum: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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