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E.B.I.F.: Kampf gegen Terrorismus


Auf der E.B.I.F. werden Lösungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung präsentiert
Durch die 3. EU-Geldwäscherichtlinie werden Geldinstitute nun in die Pflicht genommen

(08.11.06) - Auf der vom 14.-16. November in Frankfurt stattfindenden European Banking & Insurance Fair (E.B.I.F.) werden wirksame Lösungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung präsentiert. Die deutlich verschärfte Rechtslage der 3. EU-Geldwäscherichtlinie, die bis spätestens 15.12.2007 in nationales Recht umzusetzen ist, zwingt Banken und Versicherungen zum Handeln.

Im Jahr 2005 gab es laut Bericht des US-Außenministeriums weltweit über 10.000 terroristische Anschläge. Hierfür benötigen Täter vor allem eins: Geld! Terroristische Netzwerke missbrauchen zur Finanzierung ihrer Organisation den internationalen Zahlungsverkehr.

Durch die 3. EU-Geldwäscherichtlinie werden Geldinstitute nun in die Pflicht genommen. Am 1. August 2006 hat die EU-Kommission die Richtlinie 2006/70/EG mit Durchführungsbestimmungen für die 3. EUGeldwäsche- Richtlinie erlassen. Hier werden insbesondere die Sorgfaltspflichten für Finanzdienstleister in Bezug auf Transaktionen so genannter politisch exponierter Personen (PEP) konkretisiert. Bereits im Juli verabschiedete die Europäische Kommission technische Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wie Finanzdienstleister die Finanzierung des Terrorismus bekämpfen können zeigen in wenigen Tagen zahlreiche Aussteller auf der E.B.I.F.
Max-Peter Ratzel, Direktor der Europol und Sprecher der „Conference on Anti-Money Laundering and Terrorist Financing“, die im Rahmen der Euro Finance Week stattfindet, sagt: "Die Finanzierung des internationalen organisierten Verbrechens und Terrorismus muss wirksam bekämpft werden. Um ihren Beitrag zu leisten, müssen Banken und Versicherungen wachsam sein und die nationalen Strafverfolgungsbehörden so früh wie möglich informieren, wenn etwas verdächtig erscheint.“

Thorsten Mayer, Experte im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung und Vorstand der Tonbeller AG, ein Aussteller der E.B.I.F., unterstützt die Forderung: "Die internationale Terrorismusbekämpfung ist heute nicht mehr nur Sache der nationalen Regierungen, Sicherheitsbehörden oder Militärs. Finanzdienstleistern kommt jetzt die Aufgabe zu, durch geeignete Überwachungssysteme die Versorgung terroristischer Organisationen mit finanziellen Mitteln zu stoppen.“

Thomas Wild, Vorstand der Cellent Finance Solutions AG, ebenso Aussteller der E.B.I.F., ergänzt: "Die neue EU-Richtlinie definiert nun genau die Gruppe der politisch exponierten Personen. Moderne Software hilft den Instituten, diese zu erkennen und den gestiegenen Sorgfaltspflichten Rechnung zu tragen.“ Thomas Schütz, Geschäftsführer der Messe Frankfurt Ausstellungen, die gemeinsam mit der Maleki Group die E.B.I.F. ausrichtet, betont die Relevanz des Themas: "Die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung hat in diesem Jahr erneut an Aktualität gewonnen und wird somit eines der zentralen Themen der E.B.I.F. sein. Für die IT-Unternehmen stellt die E.B.I.F. die optimale Plattform dar, ihre speziellen Lösungen den relevanten Entscheidern aus Banken und Versicherungen vor Ort zu präsentieren.“ Die E.B.I.F. ist Europas größte unabhängige Technologiemesse im Banken- und Versicherungsbereich. Auch in diesem Jahr findet die E.B.I.F. wieder im Rahmen der Euro Finance Week statt, des hochkarätigen Branchentreffens der europäischen Finanz- und Versicherungsindustrie in einer der bedeutendsten Finanzmetropolen Europas.

Während der "Conference on Anti-Money Laundering and Terrorist Financing“ werden hochkarätige Vertreter dieses aktuelle Thema auf höchstem Niveau diskutieren. Ein zusätzlicher Anreiz für Aussteller und Besucher wird durch das zeitgleich und in unmittelbarer Nachbarschaft veranstaltete IT-Forum 2006, der Hausmesse der Sparkassen Informatik, geschaffen. (Messe Frankfurt: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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