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Compliance-Regeln müssen einfach sein


"Schwächere" Compliance-Richtlinien sind besser, als komplizierte Regeln, die nicht gelebt werden können
School of Governance, Risk & Compliance: MBA-Studiengang zu den Themen Betrugsprävention, Compliance und Corporate Governance wird im Oktober 2009 zum fünften Mal starten


(19.01.09) - Weniger ist oft mehr: Immer mehr Unternehmen reagieren auf die steigenden Anforderungen des Marktes und verordnen sich Compliance-Richtlinien. Nicht wenige wollen dabei möglichst alle Fehlerquellen von Mitarbeitern ausschließen und zwängen sich zwangsläufig in ein Korsett von Regeln und Richtlinien, die meist nicht einzuhalten sind.

Aber Birgit Galley, Direktorin der School of Governance, Risk & Compliance rät dringend davon ab: "Unternehmen sollten Augenmaß walten lassen und darauf achten, dass die Richtlinien auch wirklich einhaltbar sind. Schlimmer als 'schwächere' Regeln sind komplizierte Richtlinien, die nicht gelebt werden können."

Unternehmen sollten einfache und verständliche Regeln haben, in die Schulung der Mitarbeiter investieren und besonders wichtig: die Führungskräfte müssen Vorbild sein. Mit Schulungen dokumentieren die Unternehmen, wie ernst ihnen die Einhaltung der Regeln ist. Und sie fördern gleichzeitig auch den Teamgeist unter den Mitarbeitern.

Immer mehr Unternehmen erkennen bei der Entwicklung der Richtlinien, dass es Kapazitäten spart, gut ausgebildete Compliance-Manager im Team zu haben und finanzieren dann sogar ihren Mitarbeitern die spezialisierte MBA-Ausbildung.

Der MBA-Studiengang zu den Themen Betrugsprävention, Compliance und Corporate Governance wird im Oktober dieses Jahres nun zum fünften Mal starten. Die zweijährige berufsbegleitende Ausbildung ist interdisziplinär und international aufgebaut. Sie richtet sich branchenübergreifend an Fach- und Führungskräfte in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, an Fachabteilungen, wie Compliance oder Revision.

In zwei Jahren wird den Spezialisten das erforderliche Fachwissen in den Bereichen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre und Rechts- und Sozialwissenschaften aber auch Informationstechnologie vermittelt. Im Studienverlauf erfolgt die Spezialisierung in den Bereichen der guten Unternehmensführung und -sicherheit, des Risikomanagements, der Betrugsprävention und der Wirtschaftsethik. (School of Governance, Risk & Compliance: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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