Stellungnahme der AUB zum Bericht im "stern" am 1. Juni 2007: "Fakt ist, dass die AUB nicht finanziell am Tropf der Unternehmensberatung Schelsky hängt" "Die Höhe der finanziellen Leistungen ist uns nicht bekannt und wir nehmen sie mit Befremden zur Kenntnis"
(31.01.07) – In einer Presseerklärung nahm die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) gestern Stellung zum Bericht im Stern vom 1. Juni 2007, der in Auszügen vorab an die Medien ging. Die AUB erklärt – wie schon wiederholt – von den Machenschaften der Unternehmensberatung Schelsky nichts gewusst zu haben. Die AUB werde weiter bestehen und sich zudem mit einer neuen Satzung präsentieren. Die AUB wird derzeit durch Ingrid Brand-Hückstädt, erste Stellvertretende Bundesvorsitzende der AUB, in Außendarstellung vertreten.
"Dass Herr Schelsky die AUB personell und finanziell unterstützt hat, haben wir seit einigen Wochen bereits kommuniziert. Offensichtlich hat er darüber hinaus mit seiner Unternehmensberatung ein Finanzierungs- und Sponsoringsystem gewählt, bei dem keine Gelder über unseren Haushalt geflossen sind und von dem der Vorstand und die Mitglieder keine Kenntnisse hatten.
Die Höhe der finanziellen Leistungen ist uns nicht bekannt und wir nehmen sie mit Befremden zur Kenntnis. Wir können die unterschiedlichen in der Presse veröffentlichten Zahlen und Zeiträume nicht nachvollziehen deshalb nicht bestätigen.
Sollte es richtig sein, dass es zwischen Siemens und der Unternehmensberatung Schelsky ein Vertragsverhältnis hinsichtlich des Aufbaus der AUB gab, hatten wir auch hiervon keine Kenntnis und distanzieren uns entschieden.
Fakt ist, dass die AUB nicht finanziell am Tropf der Unternehmensberatung Schelsky hängt. Sie wird weiter bestehen und sich im Sommer mit einem neuen Vorstand und einer neuen Satzung präsentieren.
Wir werden unsere gute, sachliche und unbeeinflusste Arbeit vor Ort in den Betrieben fortführen.
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass unsere Mitglieder zum großen Teil gewählte Betriebsräte in vielen deutschen Unternehmen in allen Branchen sind. Auf sie wurde niemals und von niemandem in der AUB Druck ausgeübt, um besonders arbeitgeberfreundliche Entscheidungen herbeizuführen. Uns ist auch nicht bekannt, dass bestimmte Arbeitgeber dies versucht hätten.
Unsere Mitglieder werden arbeitsrechtlich und sozialpolitisch neutral und betriebsbezogen beraten. Ihre Entscheidungen treffen sie vor Ort in den jeweiligen Gruppen selbst. Ein bundesweites flächendeckendes Kaufen von Tausenden von Betriebsräten ist sowohl theoretisch als auch praktisch völlig ausgeschlossen."
Nürnberg, 30. Mai 2007
Die AUB versteht sich als Dienstleister für nicht zentralgewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer. Im Vordergrund steht nach eigenen Angaben die Idee, Arbeitnehmern Schulungsmaßnahmen, Rechtsberatung und Möglichkeit des offenen Meinungsaustausches anzubieten – und zwar "unabhängig und frei von ideologischen Einflüssen". (AUB: Siemens. ra)
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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