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Missbrauchskontrollen am Arbeitsplatz


Kongress zum Thema "Mitarbeiterkontrolle: Technische und organisatorische Möglichkeiten – rechtliche Grenzen im Unternehmen"
Was ist im Bereich der offenen und verdeckten Videoüberwachung erlaubt und was nicht? - Mitarbeiterkontrolle im Spannungsfeld zwischen Unternehmensschutz und Persönlichkeitsrechten


(25.04.08) - Auf jährlich rund 15 Milliarden Euro beziffert der Bayerische Verband für Sicherheit in der Wirtschaft den Schaden, der jährlich durch Wirtschaftsdelikte in deutschen Unternehmen auftritt. Das Thema Mitarbeiterüberwachung wird daher in vielen Unternehmen bereits umfassend praktiziert, aber nicht nur zur Aufdeckung von Wirtschaftsdelikten, sondern auch zur Leistungskontrolle von Mitarbeitern. Wie die Pressemitteilungen der letzten Jahre und insbesondere der letzten Wochen zeigen, zum Teil mit rechtlich unzulässigen Maßnahmen. Detekteien erzielen mit der Überwachung von Mitarbeitern sogar ihren höchsten Umsatz: 60 – 70 Prozent aller Aufträge aus der Wirtschaft zielen auf das Überwachen des Verhaltens von Mitarbeitern.
Das Recht des Arbeitgebers auf Mitarbeiterkontrolle zur Wahrung unternehmerischer Interessen ist grundsätzlich anerkannt und wird über Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen etc. in gegenseitigem Einverständnis festgelegt. Allerdings sind solche Kontrollbefugnisse nicht grenzenlos und finden Ihre Beschränkungen insbesondere im Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters. Damit Arbeitgeber dann auch nicht über das Ziel im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung hinausschießen, drohen die Arbeitsgerichte bei groben Grundrechts-Verstößen mit Beweisverwertungsverboten.

Am 16. Juli 2008 findet in Stuttgart mit Unterstützung des BVSW die Veranstaltung "Mitarbeiterkontrolle: Technische und organisatorische Möglichkeiten – rechtliche Grenzen im Unternehmen" statt. Die Simedia hat aus aktuellem Anlass wieder zahlreiche Experten eingeladen, um das Thema Mitarbeiterkontrolle aus unterschiedlichsten Gesichtspunkten heraus und im "Spannungsfeld Unternehmensschutz und Persönlichkeitsrechte" beleuchten zu können.

Erfahren Sie von unseren Experten u.a.
>> welche Missbrauchs- und Verhaltenskontrollen am Arbeitsplatz möglich und welche rechtlich zulässig sind
>> was im Bereich der offenen und verdeckten Videoüberwachung erlaubt ist und was nicht?
>> wie es um die Zulässigkeit und den Handlungsspielraum von Detektiveinsätzen im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung bestellt ist
>> wie die Durchführung von Tor- und Taschenkontrollen bei Besuchern, Fremdfirmenmitarbeitern und eigenen Mitarbeiter erfolgreich und rechtssicher erfolgen kann
>> wie Betriebsvereinbarungen formuliert werden sollten
>> welche praktischen Erfahrungen mit Ombudsmann-Systemen – auch in Hinblick auf Prävention – gemacht wurden und schließlich
>> wie man auch mit einer Vertrauenskultur Wirtschaftsdelikten erfolgreich begegnen kann

Die Veranstaltung wendet sich an: Sicherheitsverantwortliche und Mitarbeiter Unternehmenssicherheit, Betriebsräte, Geschäftsführung, Revision, Fraud Manager, Mitarbeiter aus dem Bereich Compliance.
(Simedia: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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