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Missbrauchskontrollen am Arbeitsplatz


Kongress zum Thema "Mitarbeiterkontrolle: Technische und organisatorische Möglichkeiten – rechtliche Grenzen im Unternehmen"
Was ist im Bereich der offenen und verdeckten Videoüberwachung erlaubt und was nicht? - Mitarbeiterkontrolle im Spannungsfeld zwischen Unternehmensschutz und Persönlichkeitsrechten


(25.04.08) - Auf jährlich rund 15 Milliarden Euro beziffert der Bayerische Verband für Sicherheit in der Wirtschaft den Schaden, der jährlich durch Wirtschaftsdelikte in deutschen Unternehmen auftritt. Das Thema Mitarbeiterüberwachung wird daher in vielen Unternehmen bereits umfassend praktiziert, aber nicht nur zur Aufdeckung von Wirtschaftsdelikten, sondern auch zur Leistungskontrolle von Mitarbeitern. Wie die Pressemitteilungen der letzten Jahre und insbesondere der letzten Wochen zeigen, zum Teil mit rechtlich unzulässigen Maßnahmen. Detekteien erzielen mit der Überwachung von Mitarbeitern sogar ihren höchsten Umsatz: 60 – 70 Prozent aller Aufträge aus der Wirtschaft zielen auf das Überwachen des Verhaltens von Mitarbeitern.
Das Recht des Arbeitgebers auf Mitarbeiterkontrolle zur Wahrung unternehmerischer Interessen ist grundsätzlich anerkannt und wird über Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen etc. in gegenseitigem Einverständnis festgelegt. Allerdings sind solche Kontrollbefugnisse nicht grenzenlos und finden Ihre Beschränkungen insbesondere im Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters. Damit Arbeitgeber dann auch nicht über das Ziel im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung hinausschießen, drohen die Arbeitsgerichte bei groben Grundrechts-Verstößen mit Beweisverwertungsverboten.

Am 16. Juli 2008 findet in Stuttgart mit Unterstützung des BVSW die Veranstaltung "Mitarbeiterkontrolle: Technische und organisatorische Möglichkeiten – rechtliche Grenzen im Unternehmen" statt. Die Simedia hat aus aktuellem Anlass wieder zahlreiche Experten eingeladen, um das Thema Mitarbeiterkontrolle aus unterschiedlichsten Gesichtspunkten heraus und im "Spannungsfeld Unternehmensschutz und Persönlichkeitsrechte" beleuchten zu können.

Erfahren Sie von unseren Experten u.a.
>> welche Missbrauchs- und Verhaltenskontrollen am Arbeitsplatz möglich und welche rechtlich zulässig sind
>> was im Bereich der offenen und verdeckten Videoüberwachung erlaubt ist und was nicht?
>> wie es um die Zulässigkeit und den Handlungsspielraum von Detektiveinsätzen im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung bestellt ist
>> wie die Durchführung von Tor- und Taschenkontrollen bei Besuchern, Fremdfirmenmitarbeitern und eigenen Mitarbeiter erfolgreich und rechtssicher erfolgen kann
>> wie Betriebsvereinbarungen formuliert werden sollten
>> welche praktischen Erfahrungen mit Ombudsmann-Systemen – auch in Hinblick auf Prävention – gemacht wurden und schließlich
>> wie man auch mit einer Vertrauenskultur Wirtschaftsdelikten erfolgreich begegnen kann

Die Veranstaltung wendet sich an: Sicherheitsverantwortliche und Mitarbeiter Unternehmenssicherheit, Betriebsräte, Geschäftsführung, Revision, Fraud Manager, Mitarbeiter aus dem Bereich Compliance.
(Simedia: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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