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Arbeitsrecht und Compliance


Was Personalmanager beachten müssen, welche ersten Erfahrungen es gibt und welche Gefahren lauern
Code of Conduct oder der arbeitsrechtlichen Korruptionsbekämpfung


(19.08.08) - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schlug vor einiger Zeit hohe Wellen. Noch heute zieht das Gesetz durch zahlreiche neue Urteile viel Aufmerksamkeit auf sich, zumal die EU den Schutz vor Diskriminierung weiter ausbauen möchte. Auch das neue Pflegegesetz und die gesetzlichen Regelungen, Mitarbeiter zu kontrollieren, stellen Personalabteilungen vor einige rechtliche Fragen. Die "Zukunft Personal", nach eigenen Angaben Europas größte Fachmesse für Personalmanagement, füllt solche arbeitsrechtlichen Wissenslücken am 9. und 10. September 2008 in Köln - mit Vorträgen und Podiumsdiskussionen zur personalwirtschaftlichen Gesetzeslage.

Zum 1. Juli traten die Pflegereform und mit dieser auch das neue Pflegezeitgesetz in Kraft. Beschäftigte können sich demnach unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie sich um die Pflege naher Angehöriger kümmern. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Formen der Auszeit: den Pflegeurlaub und die Pflegezeit. Im Pflegeurlaub, einer kurzfristige Auszeit, soll der Arbeitnehmer die Pflege organisieren, beispielsweise indem er einen Heimpflegeplatz beschafft. In der Pflegezeit hingegen, die bis zu einem halben Jahr dauern kann, pflegt der Beschäftigte den Angehörigen selbst.

Das stellt Personalverantwortliche vor zahlreiche Herausforderungen: Sie müssen die kurzfristige Freistellung organisieren, Ersatzkräfte beschaffen und Vergütungsfragen regeln. Außerdem haben Mitarbeiter während der Pflegezeit einen Sonderkündigungsschutz, der ein gewisses Rechtsmissbrauchspotenzial birgt. Was Personalmanager beachten müssen, welche ersten Erfahrungen es gibt und welche Gefahren lauern, zeigt Volker Hassel, Chefredakteur der Zeitschrift "Arbeit und Arbeitsrecht", mit seinen Gästen aus der Praxis in einer Podiumsdiskussion am 9. September, um 13.45 Uhr. Es diskutieren Stefan Becker, Geschäftsführer der berufundfamilie gGmbH und Heiko Langer, Rechtsanwalt bei der internationalen Sozietät Lovells LLP und ein weiterer Vertreter aus dem Mittelstand. Die Diskussion findet statt auf der Messe "Zukunft Personal 2008" in Köln (9. und 10. September 2008).

Zu viel Verunsicherung haben auch aktuelle Fälle der Mitarbeiterüberwachung geführt. Unternehmen stellen sich die Frage: Inwiefern dürfen Vorgesetzte ihre Mitarbeiter kontrollieren? In welchen Fällen Überwachung am Arbeitsplatz rechtlich zulässig und strategisch sinnvoll ist, beleuchtet Franz Langecker, Chefredakteur des Datakontext Verlages, als Moderator in der Podiumsdiskussion "Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Arbeitnehmerdatenschutz neu denken". Die Diskutanten, der GDD-Vorsitzende Prof. Peter Gola und Prof. Dr. Peter Wedde von der Fachhochschule Frankfurt/Main, präsentieren am 9. September, um 13.45 Uhr, die verschiedenen Positionen zum Thema.

Klar kommunizierte Regeln, die etwa eine unangemessene Datenspeicherung sichern sollen, sind ein wichtiger Schritt um Haftungsfallen zu umgehen. Doch genauso wichtig ist es, diese Vorgaben zu überwachen. In seinem Vortrag "Compliance & Personalarbeit – Arbeitsrechtliche Überlebensstrategien von Korruptionsbekämpfung bis Whistleblowing" gibt der Fachanwalt Dr. Jan Tibor Lelley, Partner bei Buse Heberer Fromm, am 9. September, um 12.00 Uhr, einen Einblick in der Compliance entsprechende Vorgehensweisen. Anhand von Beispielen aus dem Arbeitsstrafrecht, der Betriebsverfassung, dem Code of Conduct oder der arbeitsrechtlichen Korruptionsbekämpfung zeigt Lelley mögliche Haftungsfallen auf und stellt praxisorientierte Lösungsansätze für Unternehmen aller Größen vor.

An Personalmanager aus dem Gesundheitswesen richtet sich der Vortrag von Klaus Heeke, Partner bei der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft. Nach dem Motto "Kreativ und richtig gemacht, können alle profitieren!" widmet er sich der rechtlichen Situation von Krankenhäusern, denen eine Privatisierung bevorsteht. Denn das wirft eine breite Palette arbeitsrechtlicher und personalpolitischer Fragen auf: Gelten die tarifvertraglichen Regelungen wie der TVöD weiter? Werden aus Dienstvereinbarungen Betriebsvereinbarungen? Und welchen Einfluss hat der Personalrat, wenn er überhaupt weiter besteht? Arbeitsrechtliche und personalpolitische Handlungshilfen für Personalverantwortliche von Krankenhäusern, deren Arbeitgeber sich auf Privatisierungskurs befinden, gibt Heeke am 9. September, um 16.30 Uhr.

Am zweiten Messetag können sich die Fachbesucher über ein weiteres arbeitsrechtliches Highlight freuen: Um 10.15 Uhr holen Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, und Dr. Peter H. M. Rambach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Sozietät Dr. Fettweis & Sozien, mit zahlreichen Praxisbeispielen zu einem rasanten Rundumschlag der aktuellen Änderungen im Arbeitsrecht aus. (spring Messe Management: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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