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Korruptionsbekämpfung in der Entwicklungshilfe


Korruprion: Transparency fordert einheitliche Ausschlusskriterien der Entwicklungsbanken
Ausschluss von Lahmeyer wird begrüßt - Stärkung der Korruptionsbekämpfung in der Entwicklungshilfe


(28.02.07) - Die von der Europäischen Entwicklungsbank (EBRD) am 26.02. gefällte Entscheidung, die deutsche Lahmeyer International von EBRD-finanzierten Verträgen auszuschließen, ist ein begrüßenswerter Schritt in Richtung einheitlicher Ausschlusskriterien der multilateralen Entwicklungsbanken. Letztes Jahr wurde Lahmeyer wegen Bestechung in Verbindung mit einem durch die Weltbank finanzierten Wasserprojekt in Lesotho von Weltbankprojekten ausgeschlossen.

Der Ausschluss von Lahmeyer durch die EBRD ist der erste Fall, in dem eine der Entwicklungsbanken ein Unternehmen wegen Betrugs oder Bestechung in einem von einer anderen Entwicklungsbank finanzierten Projekt ausschließt. Dieses Vorgehen ist ein wichtiger Schritt, um bestechenden Unternehmen zu zeigen, dass sie riskieren, mit den multilateralen Entwicklungsbanken zusammenzuarbeiten.

Transparency International fordert alle multilateralen Entwicklungsbanken auf, das einheitliche und koordinierte Vorgehen im Kampf gegen Korruption weiter voranzutreiben. Die Etablierung eines Ausschlussstandards, der über die Entwicklungsbanken hinweg gelten würde, hätte weitreichende Auswirkungen, da das Risiko und die Strafhöhe im Falle von Korruption stiegen.

Die Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken befinden sich seit einiger Zeit im Diskussionsprozess, ob eine Bank ein Unternehmen auf Basis der Ausschlussentscheidung einer anderen Bank ausschließen kann. "Die heutige Entscheidung der EBRD sollte zum Standardvorgehen gegen Korruption werden", sagt Jermyn Brooks von Transparency International. "Es zeigt auch, wie das Vorgehen der EBRD konstruktiv eingesetzt werden kann, um Veränderungen bei den Antikorruptionsprogrammen von Unternehmen zu bewirken."

Das Risiko des Ausschlusses bietet einen wesentlichen Anreiz für Unternehmen mit schwachen Instrumenten der Korruptionsprävention, diese zu verbessern. Die Bereitschaft der Weltbank und der EBRD, den Ausschlusszeitraum von Unternehmen zu reduzieren, wenn diese im Gegenzug bereit sind, in Verbesserungen von Antikorruptionsmaßnahmen einzuwilligen, ist zu begrüßen, da so Anreize für Unternehmen geschaffen werden.

Transparency International fordert die multilateralen Entwicklungsbanken weiterhin dazu auf, die Etablierung effektiver Antikorruptionsprogramme zu einer Voraussetzung für die Beteiligung an von multilateralen Entwicklungsbanken finanzierten Ausschreibungen zu machen. Präventive Maßnahmen könnten Betrug und Bestechung von Beginn an reduzieren und sind bei weitem effektiver als nachträgliche Maßnahmen. (Transparency: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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