Bertram Brossardt vom vbw zur EU-Chemikalienverordnung: "REACH löst eine gewaltige Regulierungswut aus" Sogar schlimmste Befürchtungen zu REACH noch übertroffen - Kosten und Nutzen der Regelung stünden in eklatantem Widerspruch
(08.12.08) - Die Frist für die Vorregistrierung hergestellter oder importierter Chemikalien in der EU ist abgelaufen. Nach den Bestimmungen der neuen Chemikalienverordnung REACH sind damit nicht gemeldete oder nicht vollständig registrierte chemische Stoffe ab sofort nicht mehr in der EU marktfähig.
"Sogar unsere schlimmsten Befürchtungen zu REACH wurden noch übertroffen", kritisierte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., die EU-Verordnung: "REACH löst eine gewaltige Regulierungswut aus. Das zeigt die abschließende ungeheure Zahl von über zwei Millionen Vorregistrierungen, die sämtliche Erwartungen weit übertrifft. Die EU ist zunächst von 50.000 Vorregistrierungen ausgegangen."
Wie die Behörde mitteilte, waren allein in der letzten Novemberwoche nochmals 900.000 zusätzliche Anmeldungen eingegangen, so dass sich die Zahl bis dato auf zwei Millionen summierte.
Brossardt begrüßte zwar grundsätzlich, dass mit der REACH-Verordnung in der EU ein neues System des Chemikalienmanagements eingeführt worden sei. Allerdings werde mit REACH die Verantwortung für die nötige Beschaffung der Informationen über Stoffe (Eigenschaften, Verwendung etc.) auf die Unternehmen abgewälzt. Kosten und Nutzen der Regelung stünden in eklatantem Widerspruch.
"Hinzu kommt, dass durch die engstirnige Auslegung von Ausnahmeregelungen für Recycling und Reimporte seitens der EU-Behörden die Belastung für die Unternehmen weit höher ist, als ursprünglich angenommen. Auch die immensen Kosten durch neue Auskunftspflichten gegenüber Abnehmern von Produkten sind ein ernstzunehmendes Problem", sagte Brossardt.
REACH widerspreche damit klar den Zielen der Lissabon-Strategie. Es gefährde die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen in der Europäischen Union und damit auch am Standort Bayern. (vbw: ra)
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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