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E-Mail-Panne der Deutschen Bank


Schwerer Vertrauensbruch - E-Mail-Panne der Deutschen Bank wäre vermeidbar gewesen
Automatisierte Prüfung der E-Mail-Inhalte hätte Verlust des milliardenschweren Börsengangs von Hertz verhindern können

(14.11.06) - Am 09.11.06 wurde bekannt, dass die Deutsche Bank ihr Mandat bei der Betreuung des zirka 1,8 Milliarden Dollar schweren Börsengangs des Autovermieters Hertz niedergelegt hat. Der Anlass: Mitarbeiter der Bank hatten während der gesetzlich vorgeschriebenen Schweigeperiode rund 175 E-Mails mit offenbar vertraulichen Inhalten an institutionelle Anleger versendet.

Ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Regeln und "eine Peinlichkeit" für Deutschlands größtes Finanzhaus, wie Jon Peace, Analyst bei Fox-Pitt, Kelton Ltd. gegenüber dem Nachrichtendienst Bloomberg kommentierte. Diese E-Mail-Panne ist das jüngste Beispiel für prominente Firmen, deren Mitarbeiter fahrlässig mit E-Mails und vertraulichen Informationen umgehen.

"Die Deutsche Bank ist ein besonders drastischer Beleg dafür, dass allseits bekannte Verhaltensregeln für den Umgang mit sensiblen Daten oft nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind", meint Frank Böning, Sales Director EMEA bei Workshare, einem Anbieter von Softwarelösungen für Informationssicherheit.

"Dabei ließen sich solche Informationslecks verhindern, wenn E-Mails und Attachments automatisch auf riskante Inhalte überprüft würden. Passende Softwarelösungen kosten nur einen winzigen Bruchteil dessen, was jetzt bei der Deutschen Bank allein an finanziellem und Image-Schaden entstanden sein dürfte", meint Frank Böning weiter.

Eine kürzlich von Workshare veröffentlichte Umfrage von Loudhouse unter deutschen IT-Sicherheitsmanagern und Risikoexperten belegt, dass in punkto Informationslecks in vielen Unternehmen akuter Handlungsbedarf besteht. So sind zwar 70 Prozent der Befragten "besorgt" oder "sehr besorgt", dass Verletzungen der Informationssicherheit in ihrem Unternehmen negative Folgen haben könnten.
E-Mail-Inhalte rangieren mit 74 Prozent der Antworten bei den potenziellen Lecks auf dem ersten Rang. Zwar haben 78 Prozent der Unternehmen Regeln für den Umgang mit sensiblen Inhalten aufgestellt. Es hapert jedoch, wie jetzt offensichtlich auch im Fall der Deutschen Bank, an der Durchsetzung: Nur 46 Prozent der Befragten gaben an, automatisierte Mechanismen zur Durchsetzung von Dokumentensicherheit und Compliance eingerichtet zu haben.
Bloomberg-Bericht:
http://www.bloomberg.com/apps/news?pid=20601087&sid=az9TKxBSZqkE&refer=home
(Workshare: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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