Rechtslage: Privates Surfen am Arbeitsplatz


Aktuelle Umfrage: Jeder Zweite geht während der Arbeit privat ins Internet
Private E-Mails und private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Tipps für Mitarbeiter und Arbeitgeber


(09.08.11) - Jeder zweite berufliche Internetnutzer verwendet das Web während der Arbeit für private Zwecke. Das hat eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Bitkom ergeben. Weibliche Mitarbeiter machen von dieser Möglichkeit etwas häufiger Gebrauch als männliche (55 gegenüber 48 Prozent). Jede dritte Frau nutzt den Webzugang ihres Arbeitgebers mindestens einmal täglich, bei den Männern ist es lediglich jeder vierte. Am häufigsten werden dabei private E-Mails gecheckt.

Knapp die Hälfte derer, die das Internet am Arbeitsplatz privat nutzen, tut dies zum Mailing. Jeder vierte sucht Informationen für private Zwecke. Jeweils ein Fünftel kauft online ein oder führt Buchungen durch. Jeder achte besucht Online-Communitys, acht Prozent spielen Online-Spiele.

Ob die private Internet-Nutzung im Job erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten der folgenden Tipps leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab.

1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets?
Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.

2. Was gilt, wenn es keine Regelung gibt?
Ohne konkrete Vereinbarung spricht vieles dafür, dass die private Internetnutzung vom Arbeitgeber geduldet wird, wodurch eine betriebliche Übung begründet werden könnte. Das kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt.

3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern?
Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Arbeitgebern rät der Bitkom, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf die Firma das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Er muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.

5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung?
Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Regel zunächst einmal abmahnen.

Zur Methodik: Im Auftrag des Bitkom befragte das Meinungsforschungsinstitut Aris deutschlandweit 538 berufstätige Personen ab 14 Jahren. Die Umfrage ist repräsentativ. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Studien

  • Viele Schulen regeln den KI-Einsatz nicht

    Um schneller einen Aufsatz zu schreiben, die Antwort im Unterricht nachzuschlagen oder Ideen für das Kunstprojekt zu sammeln - Künstliche Intelligenz ist längst auch in vielen deutschen Klassenzimmern angekommen. Allerdings hat nicht einmal jede vierte Schule zentral geregelt, was dabei erlaubt und was verboten ist. Lediglich an 23 Prozent der weiterführenden Schulen gibt es zentrale KI-Regeln, die für die ganze Schule gelten.

  • Ein Fünftel wurde im Job zu KI geschult

    Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen - Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Mindestens ein Datenschutzvorfall

    The Business Digital Index (BDI), eine Initiative von Cybernews, hat die digitale Sicherheit von 75 EU-Institutionen untersucht. Das Ergebnis ist besorgniserregend: 67 Prozent der untersuchten Einrichtungen erhielten die Noten "D" oder "F" und gelten damit als "hohes" oder "kritisches" Risiko.

  • Überwachung und Compliance stets im Fokus

    Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt die Bundesregierung einen Meilenstein für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine umfassende Datentransparenz - sowohl für Patienten als auch das medizinische Personal - zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und Mitarbeitende im Healthcare-Sektor zu entlasten. Wie die Studie "Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen: Zwischen Innovationsdruck und Systemrisiken" von Soti jedoch zeigt, mangelt es in vielen deutschen Gesundheitseinrichtungen noch immer an den nötigen technischen Voraussetzungen, um diesem Anspruch in der Praxis auch wirklich gerecht zu werden. Für diese Erhebung wurden weltweit IT-Entscheidungsträger im Healthcare-Bereich befragt.

  • Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden

    Führungskräfte in Deutschland blicken mit wachsender Sorge auf ihr Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden - für 88 Prozent sind Cyber-Attacken und für 86 Prozent Datenverluste das Top-Risiko für Manager 2025. Das zeigt der aktuelle "Directors' and Officers' Liability Survey" des Risikoberaters und Großmaklers Willis, einem Geschäftsbereich von WTW, und der internationalen Anwaltssozietät Clyde & Co. Außerdem zeigt die Studie, dass vielen Themen im Management Board nicht genug Zeit eingeräumt wird: 38 Prozent der befragten Führungskräfte in Deutschland sind der Meinung, dass im Vorstands- und Geschäftsführungskreis mehr Zeit für das Thema Cybersicherheit aufgewendet werden sollte. "Das ist ein deutliches Signal dafür, dass viele Unternehmen sich der Bedrohung zwar bewusst sind, sich ihr aber noch nicht ausreichend widmen", sagt Lukas Nazaruk, Head of Corporate Risk & Broking Deutschland und Österreich bei Willis.

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