Datenschutz von Beschäftigten


Personalverantwortliche in Unternehmen informieren sich im Web über Bewerber
Künftig soll die Recherche über Bewerber nur noch mit Suchmaschinen sowie in sozialen Online-Netzwerken mit eindeutig beruflichem Charakter erlaubt sein


(12.11.10) - Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern informiert sich die Hälfte (49 Prozent) aller Unternehmen im Internet über seine Bewerber. Das hat eine repräsentative Umfrage des Bitkom unter 1.504 Geschäftsführern und Personalchefs ergeben.

"Das Internet ist für Firmen eine wichtige zusätzliche Informationsquelle geworden, um sich ein Bild über einen potenziellen Mitarbeiter zu machen", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. "Bewerber sollten dafür sorgen, dass im vorteilhafte Angaben, Äußerungen oder Fotos über sie zu finden sind."

Nach der Bitkom-Umfrage nutzen die Firmen vor allem Internet-Suchmaschinen, um zusätzliche Informationen über Bewerber zu gewinnen: 45 Prozent aller Unternehmen verwenden dazu Google, Bing oder speziellen Personensuchmaschinen. Ein Fünftel (21 Prozent) recherchiert in sozialen Online-Netzwerken, die einen beruflichen Schwerpunkt haben, zum Beispiel Xing oder LinkedIn. 17 Prozent aller Unternehmen suchen auch in sozialen Online-Netzwerken wie Facebook oder StudiVZ, die eher einen privaten Charakter haben.

Rechtlich gibt es bislang keine Einschränkungen für Internet-Recherchen über Bewerber. Das soll sich in Kürze ändern: Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Datenschutz von Beschäftigten und Jobsuchenden detailliert regelt.

Künftig soll die Recherche über Bewerber nur noch mit Suchmaschinen sowie in sozialen Online-Netzwerken mit eindeutig beruflichem Charakter erlaubt sein. "Die Recherche in privaten Online-Netzwerken durch Personaler ist in der Praxis kaum zu überprüfen, zumal sich der berufliche oder private Charakter vieler Netzwerke nicht klar abgrenzen lässt", sagte Scheer. Dennoch gebe das Gesetz künftig klar vor, dass Internet-Recherchen im privaten Umfeld zu unterbleiben haben. Das neue Datenschutzgesetz für Beschäftigte muss noch den Bundestag passieren und soll im kommenden Jahr in Kraft treten.

Bei Internet-Recherchen besteht für die Bewerber immer die Gefahr, dass die Personaler Widersprüche im Lebenslauf, unvorteilhafte Fotos oder schädliche Äußerungen finden. "Jeder sollte wissen, was über ihn im Internet steht und er sollte dieses Bild bei Bedarf aktiv selbst gestalten", sagte Scheer.

Der Bitkom gibt Hinweise, worauf Bewerber achten sollten.

1. Sich selbst suchen:
Wer seinen Namen in Suchmaschinen eingibt, bekommt schnell einen Überblick, was über ihn im Web zu finden ist. Neben Google, Bing und Yahoo gibt es dafür spezielle Personensuchmaschinen wie Yasni oder 123People.

2. Eigene Präsenz aufbauen: Profile in Online-Netzwerken oder eine eigene Website erscheinen in den Ergebnislisten der Suchmaschinen in der Regel oben und bestimmen damit die Außenwirkung. Für das Anlegen eines persönlichen Profils eignen sich berufliche Online-Netzwerke wie Xing und LinkedIn sowie Jobportale wie Stepstone oder Monster.

3. Meinungen kontrolliert äußern: Wer sich im Internet in Blogs oder Foren mit kompetenten Beiträgen äußert, wird positiv wahrgenommen. Beleidigende Äußerungen sind dagegen ein Tabu. Wer sich privat zu Hobbys oder auch Krankheiten austauschen will, muss nicht seinen echten Namen nennen. Ein beliebiger Benutzername ist in der Netzgemeinde weithin akzeptiert.

4. Unvorteilhafte Fotos entfernen: Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Sollten andere Privatpersonen oder Betreiber von Webseiten unvorteilhafte Fotos von einem selbst veröffentlich haben, kann man die Entfernung aus dem Internet verlangen.
(Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Studien

  • Studie zu Generative AI

    Der Durchbruch bei generativer KI mit der Einführung von ChatGPT im Herbst 2022 markiert einen bedeutenden Meilenstein für die digitale Transformation. Nahezu alle befragten Unternehmen und Organisationen beschäftigen sich mit dieser Technologie: So hat generative KI für 42 Prozent der teilnehmenden Unternehmen eine hohe Relevanz, während 58 Prozent der Technologie skeptisch gegenüberstehen.

  • AI Act der Europäischen Union in Kraft

    Die proAlpha-Studie "Deutscher Mittelstand im Regulierungskorsett" zeigt das Stimmungsbarometer unter 200 mittelständischen Unternehmen aus Deutschland zu den Auswirkungen sie betreffender aktueller sowie künftiger gesetzlicher Regulatorik - explizit auch zum AI Act- Auch wenn die überwiegende Mehrheit (68 Prozent) der mittelständischen Unternehmen in Deutschland das Korsett der nationalen und europäischen Regulatorik als zu eng geschnürt empfindet, geben 64 Prozent der befragten Mittelständler in Deutschland an, dass der von der Europäischen Union beschlossene AI Act - auch wenn ungenügend - ihnen zumindest einen Rahmen für ein gewisses Maß an Rechts- und Planungssicherheit bietet.

  • Metaverse: Chance und Risiko

    Beim Metaverse steht die deutsche Wirtschaft noch auf der Bremse. Die Unternehmen sehen in vielen Branchen und Bereichen Einsatzmöglichkeiten, zögern aber, selbst aktiv zu werden. Zugleich herrscht beim Thema viel Unsicherheit. Ein Fünftel (20 Prozent) sieht das Metaverse als Chance, fast ebenso viele (17 Prozent) als Risiko. Rund ein Viertel (27 Prozent) gibt dazu keine Einschätzung ab, 37 Prozent glauben, dass das Metaverse keinen Einfluss auf das eigene Unternehmen haben wird.

  • Durchsetzung bestehender Gesetze

    Sophos veröffentlicht weitere neue Zahlen aus ihrer Management-Studie für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Angesichts immer komplexerer Anforderungen an Unternehmen im Hinblick auf Cyberschutz und extrem dynamische Bedrohungslagen sowie vor dem Hintergrund anstehender Wahlen hat Sophos den Führungsetagen von Unternehmen der DACH-Region die Frage gestellt: "Was erwarten Sie von Gesetzgeber und Politik zu Schutz und Haftung im Bereich Cybersicherheit?"

  • Compliance-Engagement der Unternehmensleitung

    Navex, Anbieterin integrierter Risiko- und Compliance-Management-Software, veröffentlichte ihren State of Risk & Compliance Report 2024. In diesem Jahr wurden weltweit mehr als 1.000 Risiko- und Compliance-Experten (R&C) befragt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen