Nutzungsrecht an Online-Nachrichten


Europäisches Urheberrecht: eco-Gutachten stellt geplante Copyright-Reform in Frage
EU-Leistungsschutzrecht könnte zur Innovationsbremse der Digitalisierung werden - Gesetzentwurf nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar



Das europäische Urheberrecht ist angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß. Eine Novellierung soll den rechtlichen Rahmen neu gestalten und die Regelungen zukunftstauglich zu machen. Doch der im September 2016 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Entwurf zur Urheberrechts-Richtlinie erfüllt diesen Zweck nicht. Dies belegt das von eco in Auftrag gegebene juristische Gutachten "Ein EU-Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Eine juristische Analyse" von Prof. Dr. Alexander Peukert (Universität Frankfurt am Main). "Das Gutachten zeigt deutliche Defizite auf. Mit ihrem Vorschlag für ein europäisches Leistungsschutzrecht überschreitet die Europäische Kommission sowohl selbst definierte Grenzen als auch ihre Binnenmarktkompetenz", so Oliver Süme, eco Vorstand für Politik & Recht, "Das vorgeschlagene Leitungsschutzrecht ist mit der E-Commerce-Richtlinie und selbst mit europäischen Grundrechten unvereinbar."

EU-Leistungsschutzrecht könnte zur Innovationsbremse der Digitalisierung werden
Mit der Regelung will die Kommission Verlagen 20 Jahre lang das exklusive Nutzungsrecht an Online-Nachrichten einräumen. Das Leistungsschutzrecht hat sich jedoch weder in Deutschland noch in Spanien bewährt und könnte jetzt europaweit zur Innovationsbremse für die gesamte Informationsgesellschaft und Digitalisierung werden. "Leider hat die Kommission die negativen Erfahrungen mit bereits bestehenden Schutzrechten für Presseverlage in ihrem Entwurf vollkommen vernachlässigt und ist dabei die Fehler der Bundesregierung zur wiederholen", sagt Süme.

Ziel verfehlt: Kommissionsvorschlag ist einseitig und unausgewogen
Der Vorschlag der Kommission ist zu einseitig und fokussiert ausschließlich die Interessen der Verwertungsindustrie. Viele innovative kleine Unternehmen, Start-ups und auch private Blogger würden zukünftig Lizenzen benötigen, um Publikationen – auch auszugsweise – zu verwenden oder darauf zu verweisen.

"In Deutschland haben wir gesehen wozu diese Regelung führt. Während die Zeitungsverlage dem größten Anbieter eine kostenlose Lizenz erteilt haben, gingen die Kleinen leer aus", so Süme.

Damit verfehlt der Gesetzentwurf gründlich sein Ziel, die Gewährleistung eines gut funktionierenden Marktes für die Verwertung von Werken und anderen Schutzgegenständen sicherzustellen. Doch nach Analyse von Peukert ist dies gar nicht notwendig: "Die Medienlandschaft war zu keinem Zeitpunkt vielfältiger und dynamischer als heute."

Insbesondere wirtschaftlich schießt der Ansatz eines Leistungsschutzrechts am Ziel vorbei und zerstört eine funktionierende Symbiose. Wie das Landgericht Berlin bereits in seiner Entscheidung (92O5/14 Kart) festgehalten hat, befinden sich derzeit Presseverleger aber auch Suchmaschinenbetreiber, News-Aggregatoren und Soziale Medien gleichermaßen in einer Win-win-Situation, bei der Verlagen eine große Anzahl von Lesern- und gleichzeitig entsprechende Werbeeinnahmen zugeleitet werden, ohne dass diese dafür ein Entgelt zahlen müssten.

Gesetzentwurf nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar
Nicht zuletzt warnt Peukert in seiner Analyse: "Alle derzeit diskutierten Versionen eines Presseleistungsschutzrechts greifen in schwerwiegender, verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise in die Grundrechte von Internetnutzern, Internetdiensteanbietern und nicht zuletzt von kleineren, insbesondere nur im Internet aktiven Anbietern journalistischer Inhalte ein und gehören deshalb dringend nachgebessert." (eco: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 26.05.17

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