Deutschland braucht Unternehmensstrafrecht


Auslandsbestechung: 20 große Exportländer verstoßen gegen internationale Verpflichtungen
Deutschland wird erneut aktive Strafverfolgung bescheinigt

(02.09.15) - Transparency International hat den Bericht "Exporting Corruption" zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass 20 und damit nahezu die Hälfte der Unterzeichnerstaaten der OECD-Konvention, wenige oder keine Anstrengungen unternehmen, um Auslandsbestechung zu verfolgen. 16 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention wird wie im vergangenen Jahr nur vier von 41 Vertragsstaaten eine aktive Verfolgung bescheinigt: Deutschland, Großbritannien, Schweiz und USA.

Es bedarf klarer rechtlicher Regelungen zur strafrechtlichen Verantwortung von Unternehmen, um die Verfolgung von Bestechung im Ausland zu stärken. Gegenwärtig werden Rechtsverletzungen von Unternehmen auf der Grundlage des Ordnungswidrigkeitenrechts verfolgt. Die Sanktionierung unterliegt somit dem Opportunitätsprinzip und nicht dem Legalitätsprinzip der Strafprozessordnung, das eine strafrechtliche Verfolgung zwingend vorschreibt. Hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Koalitionsvertrag sieht vor, zumindest für multinationale Unternehmen die Einführung eines Unternehmensstrafrechts zu prüfen. Der Transparency-Bericht empfiehlt zudem, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen das Bewusstsein für Compliance- und Antikorruptionsmaßnahmen zu erhöhen.

Fehlende Transparenz bei der Veröffentlichung von Korruptionsfällen und unzureichender Hinweisgeberschutz

Der Bericht "Exporting Corruption" empfiehlt für Deutschland, die Praxis der Anonymisierung von Falldarstellungen zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf die Namen von Unternehmen und die ausländischen Staaten, deren Amtsträger bestochen wurden. Auf Bundesebene sollte ein Lagebericht zur Auslandsbestechung mit Fallschilderungen erstellt werden.

Auch der gesetzliche Hinweisgeberschutz bleibt unzureichend geregelt und Hinweisgeber im privaten Sektor nicht ausreichend geschützt.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verpflichtung im Koalitionsvertrag, die Gesetzgebung zum Whistleblower-Schutz zu überprüfen, nachkommen. Bislang wurden alle Initiativen der Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag von den Koalitionsfraktionen abgelehnt, diese sollten dringend einen eigenen Vorschlag zur Verbesserung des rechtlichen Schutz des Hinweisgebers vorlegen."

G20-Staaten verfehlen ihre Ziele

Sechs G20-Staaten wird eine geringe oder keine aktive Verfolgung von Auslandsbestechung bescheinigt. Damit verstoßen sie gegen ihre eigens gesetzten Ziele des G20-Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung für 2015 - 2016.

Immerhin haben vier Länder ihre Bemühungen verstärkt und sich verbessert. Norwegen wird mittlerweile eine moderate statt eine eingeschränkte Verfolgung bescheinigt. Auch Griechenland, die Niederlande und Südkorea haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. Argentinien hat sich als einziges Land verschlechtert und kann nur eine sehr begrenzte Umsetzung der OECD-Konvention vorweisen.

Zum Hintergrund
Das Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (OECD-Konvention) ist seit 1999 in Kraft. Es stellt einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen Korruption dar, denn davor war es vollkommen legal für deutsche Unternehmen, Amtsträger im Ausland zu bestechen. Bestechungsgelder konnten als "nützliche Aufwendungen" von der Steuer abgesetzt werden. Die Umsetzung der Konvention in deutsches Recht erfolgte mit dem Internationalen Bestechungs-Gesetz (IntBestG), das ebenfalls 1999 in Kraft trat. (Transparency: ra)



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    Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen - Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

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    The Business Digital Index (BDI), eine Initiative von Cybernews, hat die digitale Sicherheit von 75 EU-Institutionen untersucht. Das Ergebnis ist besorgniserregend: 67 Prozent der untersuchten Einrichtungen erhielten die Noten "D" oder "F" und gelten damit als "hohes" oder "kritisches" Risiko.

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    Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt die Bundesregierung einen Meilenstein für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine umfassende Datentransparenz - sowohl für Patienten als auch das medizinische Personal - zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und Mitarbeitende im Healthcare-Sektor zu entlasten. Wie die Studie "Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen: Zwischen Innovationsdruck und Systemrisiken" von Soti jedoch zeigt, mangelt es in vielen deutschen Gesundheitseinrichtungen noch immer an den nötigen technischen Voraussetzungen, um diesem Anspruch in der Praxis auch wirklich gerecht zu werden. Für diese Erhebung wurden weltweit IT-Entscheidungsträger im Healthcare-Bereich befragt.

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    Führungskräfte in Deutschland blicken mit wachsender Sorge auf ihr Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden - für 88 Prozent sind Cyber-Attacken und für 86 Prozent Datenverluste das Top-Risiko für Manager 2025. Das zeigt der aktuelle "Directors' and Officers' Liability Survey" des Risikoberaters und Großmaklers Willis, einem Geschäftsbereich von WTW, und der internationalen Anwaltssozietät Clyde & Co. Außerdem zeigt die Studie, dass vielen Themen im Management Board nicht genug Zeit eingeräumt wird: 38 Prozent der befragten Führungskräfte in Deutschland sind der Meinung, dass im Vorstands- und Geschäftsführungskreis mehr Zeit für das Thema Cybersicherheit aufgewendet werden sollte. "Das ist ein deutliches Signal dafür, dass viele Unternehmen sich der Bedrohung zwar bewusst sind, sich ihr aber noch nicht ausreichend widmen", sagt Lukas Nazaruk, Head of Corporate Risk & Broking Deutschland und Österreich bei Willis.

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