Öffentliche Auftragsvergabe im IT-Bereich


Neue Einkaufsbedingungen für Beschaffung von IT-Services: Neuer Mustervertrag für die öffentliche Hand
Regelungen u.a. zu Lizenzmanagement, Datensicherung, Rufbereitschaft

(22.04.14) - Vertreter der öffentlichen Hand und des Hightech-Verbands Bitkom haben sich auf neue IT-Einkaufsbedingungen verständigt. Künftig steht für die öffentliche Auftragsvergabe im IT-Bereich mit den "EVB-IT Service" ein neuer Mustervertrag zur Verfügung (EVB-IT: "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen").

Hierzu erklären die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, und der Präsident des Bitkom, Prof. Dieter Kempf: "Öffentliche Hand und IT-Wirtschaft haben ein starkes gemeinsames Interesse daran, dass die Beauftragung und Abwicklung von IT-Serviceleistungen gut funktioniert. IT-Serviceleistungen haben hohe praktische Bedeutung. Dafür steht jetzt ein neuer und umfassender Mustervertrag zur Verfügung. Es ist gut, dass über diese Bedingungen Einvernehmen zwischen der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite hergestellt wurde. Beide Seiten können wie gewohnt darauf vertrauen, dass es sich um ausgewogene und praxistaugliche Regelungen handelt. Wir wünschen den neuen, EVB-IT Service eine hohe Akzeptanz bei allen künftigen Vertragspartnern."

Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand fortentwickelt und mit dem Bitkom abgestimmt. Angesichts der Summen, die die öffentliche Hand in Informationstechnik und deren sichere Anwendung investiert, kommt diesen Bedingungen erhebliche Bedeutung zu. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch die Bundesbehörden verbindlich anzuwenden. Auch Länder und Kommunen wenden sie überwiegend an.

Der neue EVB-IT Vertrag enthält Regelungen zu möglichen Serviceleistungen rund um ein IT-System, die über den Regelungsumfang zum Systemservice in den "EVB-IT System" und "Systemlieferung" weit hinausgehen – beispielsweise zum Lizenzmanagement, zu Datensicherungsservices, zur Verlagerung und Modifikation von Systemkomponenten sowie zur Rufbereitschaft. Der Vertrag kann z.B. zum Einsatz kommen, wenn nach Erstellung oder Lieferung eines IT-Systems durch den Auftragnehmer umfassend und differenziert Serviceleistungen vereinbart werden sollen, die über den Regelungsumfang der EVB-IT Systemverträge hinausgehen. Daneben kann er eingesetzt werden, wenn die in den Systemverträgen vereinbarten Serviceleistungen neu ausgeschrieben werden müssen oder wenn generell die Betreuung eines IT-Systems ausgeschrieben werden soll. Die neuen "EVB-IT Service" lösen zugleich die alten "BVB-Pflege" ab. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • VeR als Taktgeber und Brückenbauer

    Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.

  • Falsches Verständnis von Digitalisierung

    Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.

  • Lieferkettendaten bereitstellen

    Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Aufsichtsbehördliches Trauerspiel

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.

  • Grundrechte-Check in der Gesetzgebung

    Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen