BME fordert Kartellrechts-Compliance
Compliance bei Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik: Unabhängig von ihrer Größe oder Gesellschaftsform müssten Lieferanten Mindeststandards erfüllen, um Kartellrechtsverstöße möglichst umfassend ausschließen zu können
Wenn mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht bekannt werden, sind diese unverzüglich aufzuklären
(22.01.13) - Das Bundeskartellamt hat 2012 in 14 verschiedenen Fällen rund 248 Millionen Euro Bußgelder gegen insgesamt 57 Unternehmen und 31 Privatpersonen verhängt. Die Zahl der laufenden Kartellfälle ist weiter steigend. "Preis-, Kunden- und sonstige kartellrechtswidrige Absprachen beeinträchtigen zunehmend den fairen Wettbewerb. Sie schädigen auch beschaffende Organisationen. Der Einkäuferverband fordert daher Kartellrechts-Compliance von Lieferanten", sagt Sebastian Schröder, Leiter Recht & Compliance beim Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME). e.V.
Unabhängig von ihrer Größe oder Gesellschaftsform müssten Lieferanten Mindeststandards erfüllen, um Kartellrechtsverstöße möglichst umfassend ausschließen zu können. Geschäftsführungen von Anbietern von Leistungen sollten sich klar und eindeutig zur Einhaltung der Regeln des Kartellrechts bekennen und dies schriftlich dokumentieren. Schröder: "Wir fordern zudem Lieferanten auf, ihre Mitarbeiter über die gesetzlichen Regelungen des Kartellrechts zu informieren und diejenigen, die Kontakt zu Wettbewerbern haben, entsprechend zu schulen." Die Schulungen sind regelmäßig zu wiederholen bzw. aufzufrischen. Für Fragen der Kartellrechts-Compliance müssen Ansprechpartner benannt werden. Wenn mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht bekannt werden, sind diese unverzüglich aufzuklären.
Zur Förderung von Kartellrechts-Compliance bei Lieferanten listet der BME im Rahmen seines Verhaltenskodex fundamentale Regeln zur Bekämpfung von Korruption, zu kartellrechtswidrigen Absprachen, zur Kinder- und Zwangsarbeit sowie zur Einhaltung ethischer Grundsätze auf. Die BME- umfasst überdies Grundsätze zur Wahrung der Menschenrechte, zum Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zu fairen Arbeitsbedingungen. Diese Prinzipien sind in der Lieferkette zu fördern und sollen auch von den Lieferanten selbst aktiv befolgt werden.
Vertiefende Erläuterungen zum deutschen und europäischen Kartellrecht sind im BME-Praxisleitfaden "Kartellrecht" (2. Aufl. 2011), enthalten und können gegen eine Schutzgebühr beim BME bezogen werden. (Frank Rösch, BME: ra)
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