Wirtschaftswachstum & Zunahme der Lizenzverstöße


BSA: Bereitschaft gestiegen, illegale Software anzuzeigen
Diskussion um den Schutz für sogenannte Whistleblower habe geholfen


(15.02.12) - Mit über 2,6 Millionen Euro an Schadensersatz- und Lizenzierungszahlungen haben Unternehmen in Deutschland mehr für unlizenzierte Software gezahlt als je zuvor. Damit erweist sich das Rechtsprogramm zum Urheberrechtsschutz der BSA weiterhin als Erfolg. Sowohl die Zahl der Hinweise, die Summe der Schadensersatzzahlungen (1,1 Millionen Euro) als auch der Lizenzierungskosten (1,5 Millionen Euro) ist gegenüber 2010 angestiegen. Wie in den Jahren zuvor waren es vor allem Unternehmen des Dienstleistungssektors (15 Prozent), Agenturen (14 Prozent) und High-Tech/IT-Branche (10 Prozent), die von der BSA wegen fehlender Software-Lizenzen belangt wurden.

Georg Herrnleben, Senior Director bei der BSA, sagte: "Wir setzen unsere Arbeit für ordnungsgemäße Lizenzierung in deutschen Unternehmen weiter fort, sowohl was den Bereich Aufklärung angeht als auch die Rechtsverfolgung. Dabei hilft es uns, dass die Bereitschaft gestiegen ist, illegale Software anzuzeigen. Das liegt sicher einerseits an unseren Kampagnen, andererseits hat auch die Diskussion um den Schutz für sogenannte Whistleblower geholfen, also Mitarbeiter, die Missstände in Firmen und Organisationen anprangern."

Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der BSA bei der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig: "Wir beobachten, dass das Wirtschaftswachstum in Deutschland zur Zunahme der Lizenzverstöße beiträgt. Wir erleben immer wieder, dass Unternehmen in rasantem Wachstum die Übersicht über ihre Software verlieren, oder aber aus falsch verstandenem Gewinnstreben auf die ordnungsgemäße Lizenzierung verzichten. Das ist unterm Strich eine schlechte Rechnung. Nach Durchsuchung, Klage, Schadensersatzzahlung und Nachlizenzierung ist die Software zwar ebenfalls legal, aber die Unternehmen haben weit höhere Kosten, als wenn sie gleich legale Software erworben hätten."

Zwei Fälle illustrieren verschiedene Arten von Unterlizenzierung, mit denen die BSA zu tun hat.

Virtualisierung schützt vor Schaden nicht: Speditionsunternehmen zahlt 250.000 Euro für unlizenzierte Thin Client-Umgebung
Einer bundesweit tätigen Speditionsfirma wurde es zum Verhängnis, dass sie versäumt hatte, rund 150 Thin Clients (Arbeitsplätze, die auf Programme zugreifen, die technisch gesehen nicht lokal laufen, sondern auf einem Server an anderem Ort) an Standorten in ganz Deutschland zu lizenzieren. Auch Thin Clients und Software-as-a-Service (SaaS)-Dienste müssen ordnungsgemäß lizenziert sein. Nach einem Hinweis an die BSA, Strafanzeige und polizeilicher Durchsuchung zeigte sich bei der Auswertung, dass sowohl die Betriebssysteme, Applikationen als auch die Serversoftware ohne Lizenz in Betrieb waren. Das Ergebnis: ein außergerichtlicher Vergleich über eine Zahlung von 250.000 Euro Schadenersatz plus Nachlizenzierungskosten im Wert von 150.000 Euro.

Anonymer Hinweis bringt ausreichend Verdachtsmomente für polizeiliche Durchsuchung
Obwohl die Mehrzahl der Fälle von namentlich bekannten Hinweisgebern ausgeht, kann auch ein anonymer Hinweis bei ausreichend detaillierten Informationen der Staatsanwaltschaft genug Grund für eine Durchsuchung bieten. In einem Fall, der seinen Anfang im Jahr 2009 hatte, waren die Auskünfte auf den unlizenzierten Einsatz von Software so glaubhaft, dass Ermittlungen gegen einen gewerblichen Dienstleister in Hessen aufgenommen wurden.

Es fanden sich auf rund 150 Rechnern unlizenzierte Programm von Adobe, Autodesk, Corel, Microsoft und Symantec. Das Unternehmen zahlte im Juli 2011 180.000 Euro an Schadenersatz und musste Lizenzen im Wert von 283.000 Euro kaufen, um seinen Fehlbestand nachzubessern. (BSA: ra)

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