Links in Presseartikeln von Grundrechten geschützt


Verlinkten Inhalte werden "nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung"
Piratenpartei: Bundesverfassungsgericht stärkt Presse- und Meinungsfreiheit


(17.02.12) - Die Piratenpartei macht darauf aufmerksam, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde verschiedener Unternehmen der Musikindustrie abgewiesen hat [1]. Die Piratenpartei begrüßt die Entscheidung, die die Meinungs- und Pressefreiheit in Online-Medien bestätigt und stärkt.

"Es ist schön zu sehen, dass zumindest die Gerichte verstehen, wie der Online-Informationsaustausch funktioniert", erklärt Marina Weisband, politische Geschäftsführerin im Bundesvorstand der Piratenpartei. "Verlinkungen machen das Netz zu einer dynamischen Informationsquelle für alle. Und Links sind eben nicht Teil der eigenen Meinung, sondern Verweise auf die Inhalte anderer Anbieter. Deshalb sollte der Bundestag die Linkhaftung ausschließen und damit jetzt auch allgemein Rechtssicherheit für die Betreiber von Webseiten schaffen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass Links in Presseartikeln "wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe[n]" und die verlinkten Inhalte "nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung" werden.

Hintergrund: Heise.de hat in einem Artikel einen Anbieter verlinkt, der unter anderem auch eine Software anbietet, die einen DVD-Kopierschutz umgehen konnte. Die Musikindustrie wollte nun juristisch erreichen, dass dieser Anbieter nicht verlinkt werden darf.

Quellen:
[1]
Entscheidung
http://presse.piratenpartei.de/sites/all/modules/civicrm/extern/url.php?u=580&qid=58072

Lesen Sie auch:
Musikindustrie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Heise
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Musikindustrie-scheitert-mit-Verfassungsbeschwerde-gegen-Heise-Urteil-1424900.html
(Piratenpartei: ra)


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • VeR als Taktgeber und Brückenbauer

    Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.

  • Falsches Verständnis von Digitalisierung

    Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.

  • Lieferkettendaten bereitstellen

    Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Aufsichtsbehördliches Trauerspiel

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.

  • Grundrechte-Check in der Gesetzgebung

    Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen