Pflichten zur Offenlegung der Bilanzen


Bundessteuerberaterkammer begrüßt Entlastungen beim handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahren
Die BStBK hat diese Novellierung maßgeblich initiiert

(02.08.13) - Der Deutsche Bundestag hat am 27. Juni 2013 die Neuregelung des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens beschlossen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat diese Novellierung maßgeblich initiiert. Sie erreichte, dass das Ordnungsgeld von pauschal 2.500,00 Euro für kleinste Kapitalgesellschaften auf 500,00 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000,00 Euro herabgesetzt wird, sofern die Kapitalgesellschaften ihren Pflichten zur Offenlegung der Bilanzen nach Ablauf der Frist, wenn auch verspätet, nachkommen.

Die BStBK begrüßt die explizite Regelung im Handelsgesetzbuch, die den Unternehmen zudem bei einem unverschuldeten Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht. Für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Justiz zur Stärkung der Rechtssicherheit wird außerdem eine zweite gerichtliche Instanz eingerichtet.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit rund 91.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses. (BStBK: ra)

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