Corporate Sustainability Reporting Directive
ESG-Regulierung: Banken und Versicherer bieten Orientierungshilfe zum Datenbedarf
EU-Nachhaltigkeitsregulierung: GDV, VÖB und Bankenverband legen gemeinsamen ESG-Datenkatalog vor - Zielgruppe: Finanzwirtschaft und Großunternehmen
Die Verbände der privaten und öffentlichen Banken (Bankenverband & VÖB) sowie der Versicherungswirtschaft (GDV) haben mit Unterstützung von realwirtschaftlichen Verbänden, wie dem Verband deutscher Treasurer (VDT), einen gemeinsamen ESG-Datenkatalog für Großunternehmen entwickelt. Damit wollen sie die Harmonisierung von ESG-Datenabfragen bei Unternehmen weiter vorantreiben. Denn Wirtschaft wie auch Banken und Versicherer müssen im Zuge der EU-Nachhaltigkeitsregulierung immer detailliertere Daten dazu vorlegen, wie nachhaltig sie agieren.
Zielgruppe des ESG-Datenkatalogs sind Unternehmen, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet werden, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Daher orientiert sich der ESG-Datenkatalog wo möglich an den Regeln und Methoden der CSRD bzw. der dahinterstehenden Berichtsstandards (ESRS). Zusätzlich zur CSRD berücksichtigt der Datenkatalog weitere für Versicherungen und Banken wichtige regulatorische Rahmenwerke vor allem in Bezug auf die Offenlegung und das Risikomanagement. Kleine und mittelständische Unternehmen sind keine unmittelbaren Adressaten dieses ESG-Datenkatalogs.
Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): "Mit diesem sektorübergreifenden Datenkatalog leisten Versicherer und Banken einen wichtigen Beitrag, den Aufwand für die ESG-Berichterstattung für alle Beteiligten zu reduzieren."
Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands: "Wir stehen den Unternehmen als Partner zur Seite und wollen sie bei der Transformation wirkungsvoll unterstützen. Dazu brauchen Banken die ESG-Daten ihrer Firmenkunden, um Nachhaltigkeit in Kreditprozesse und Risikomanagement integrieren zu können. Der Aufwand für die Kunden soll dabei möglichst gering sein."
Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB): "Die Harmonisierung von ESG-Daten ist eine wichtige Grundlage, um die digitale Automatisierung von Abfragen voranzutreiben. Mit unserem Datenkatalog wollen wir dazu beitragen, dass knappe Ressourcen in zukunftsfähige Investitionen – statt in Mehrfacherhebungen von Daten – gelenkt werden."
Der ESG-Datenkatalog soll Banken und Versicherern dazu dienen, sowohl die eigenen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen als auch den gesetzlichen und regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden.
Mit dieser Initiative bieten die finanz- und realwirtschaftlichen Verbände zum ersten Mal eine gemeinsame Grundlage für die ESG-Datenabfrage bei berichtspflichtigen Großunternehmen. Nicht nur vereinheitlicht der Datenkatalog die Abfragen, er fokussiert sich auch auf die wichtigsten Informationen. So standardisiert, trägt der ESG-Datenkatalog zu besserer Datenqualität und -vergleichbarkeit bei. Die beteiligten finanzwirtschaftlichen Verbände liefern eine entscheidende Hilfestellung, um den Prozessaufwand für alle Beteiligten zu reduzieren. Freiwerdende Kapazitäten können so für wichtige Transformationsprojekte genutzt werden.
Diese Veröffentlichung stellt keinen einheitlichen bzw. abgeschlossenen Datenkatalog dar und die Nutzung ist freiwillig. Zudem enthält der Datenkatalog keine sektor- oder transaktionsspezifischen Daten und ist auch nicht mit einem standardisierten Bewertungssystem verknüpft. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
eingetragen: 11.07.24
Newsletterlauf: 09.09.24
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