Klarstellung der Deutschen Telekom zum Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit vermuteten Bestechungshandlungen in Mazedonien und Montenegro In keinem Stadium des US-Ermittlungsverfahrens sei gegen den Vorstandsvorsitzenden René Obermann ein persönlicher Vorwurf erhoben worden
(17.09.10) - Angesichts der teilweise widersprüchlichen Nachrichtenlage zu den Durchsuchungen bei der Deutschen Telekom AG am 31. August 2010 hat der Konzern in einer Pressemitteilung eine "Klarstellung" veröffentlicht:
"Die Staatsanwaltschaft Bonn hat gegen acht Betroffene, darunter auch Nicht-Telekom-Beschäftigte, auf Grundlage eines Rechtshilfeersuchens der US-Behörden ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit vermuteten Bestechungshandlungen in Mazedonien und Montenegro eingeleitet.
Zu den Betroffenen gehört auch der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG, René Obermann.
Unter Bezugnahme auf das Rechtshilfeersuchen, welches uns bislang noch nicht bekannt ist, wird dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt, dass er im Rahmen eines Treffens mit dem Vorsitzenden der Makedonski Telekom (MakTel) im Jahre 2005 die Zustimmung zu Dividendenzahlungen der MakTel davon abhängig gemacht habe, dass eine geplante Öffnung des mazedonischen Telekommunikationsmarktes für andere Wettbewerber unterbleibt.
Dies wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit angeblichen Bestechungszahlungen Dritter gebracht.
Der Vorstandsvorsitzende weist die gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe als falsch zurück. Die Deutsche Telekom duldet Korruption in keinem Bereich des internationalen Konzerns. Sie hat die bereits vier Jahre andauernden Ermittlungen der US- Behörden zu jeder Zeit vollumfänglich unterstützt.
Der Vorstandsvorsitzende selbst hat noch Ende 2009 als Zeuge im Rahmen des US-Verfahrens an der Aufklärung mitgewirkt. In keinem Stadium des US-Ermittlungsverfahrens ist gegen den Vorstandsvorsitzenden ein persönlicher Vorwurf erhoben worden." (Deutsche Telekom: ra)
Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.
Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.
Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.
Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen