Telekom: René Obermann weist Vorwürfe zurück


Klarstellung der Deutschen Telekom zum Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit vermuteten Bestechungshandlungen in Mazedonien und Montenegro
In keinem Stadium des US-Ermittlungsverfahrens sei gegen den Vorstandsvorsitzenden René Obermann ein persönlicher Vorwurf erhoben worden


(17.09.10) - Angesichts der teilweise widersprüchlichen Nachrichtenlage zu den Durchsuchungen bei der Deutschen Telekom AG am 31. August 2010 hat der Konzern in einer Pressemitteilung eine "Klarstellung" veröffentlicht:

"Die Staatsanwaltschaft Bonn hat gegen acht Betroffene, darunter auch Nicht-Telekom-Beschäftigte, auf Grundlage eines Rechtshilfeersuchens der US-Behörden ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit vermuteten Bestechungshandlungen in Mazedonien und Montenegro eingeleitet.

Zu den Betroffenen gehört auch der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG, René Obermann.

Unter Bezugnahme auf das Rechtshilfeersuchen, welches uns bislang noch nicht bekannt ist, wird dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt, dass er im Rahmen eines Treffens mit dem Vorsitzenden der Makedonski Telekom (MakTel) im Jahre 2005 die Zustimmung zu Dividendenzahlungen der MakTel davon abhängig gemacht habe, dass eine geplante Öffnung des mazedonischen Telekommunikationsmarktes für andere Wettbewerber unterbleibt.

Dies wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit angeblichen Bestechungszahlungen Dritter gebracht.

Der Vorstandsvorsitzende weist die gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe als falsch zurück. Die Deutsche Telekom duldet Korruption in keinem Bereich des internationalen Konzerns. Sie hat die bereits vier Jahre andauernden Ermittlungen der US- Behörden zu jeder Zeit vollumfänglich unterstützt.

Der Vorstandsvorsitzende selbst hat noch Ende 2009 als Zeuge im Rahmen des US-Verfahrens an der Aufklärung mitgewirkt. In keinem Stadium des US-Ermittlungsverfahrens ist gegen den Vorstandsvorsitzenden ein persönlicher Vorwurf erhoben worden."
(Deutsche Telekom: ra)

Lesen Sie auch:
Bestechung in Mazedonien und Montenegro?


Deutsche Telekom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

  • Infos über aktuelle Rechtsvorschriften

    Die Düsseldorfer Compliance-Management-Spezialistin SAT geht eine strategische Allianz mit Enhesa ein. Das Unternehmen mit Sitz in Brüssel ist ein weltweit tätiger Anbieter von Informationen über Rechtsvorschriften und Nachhaltigkeit und ergänzt das Angebot der SAT optimal insbesondere beim Aufbau unternehmensindividueller Rechtskataster auf internationaler Ebene.

  • Regeln zum "exekutiven Fußabdruck" einhalten

    Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde laut Angaben von Transparency möglicherweise zugunsten der Pharmaindustrie angepasst - und zwar entsprechend der Forderung des amerikanischen Pharmakonzerns Eli Lilly. Transparency verweist auf Recherchen eines Teams von Investigate Europe, Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR und interne Dokumente aus dem Bundesgesundheitsministerium, die diesen ungeheuerlichen Verdacht nahelegen sollen.

  • Elektronische Rechnungen

    Esker, Anbieterin von KI-gesteuerten Prozessautomatisierungslösungen für die Bereiche Finanzen, Einkauf und Kundenservice, gab bekannt, dass das Unternehmen offiziell von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques, DGFiP) als Partner-Digitalisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, PDP) für elektronische Rechnungen registriert wurde.

  • ESG mit Esker

    Nachhaltigkeit steht in der Politik weiter weit oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Union verabschiedete Ende 2022 neue Gesetze zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die die bestehenden Regelungen für Konzerne Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf weitere Unternehmen und mit neuen Rahmenbedingungen erweitern.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen