E-Privacy-Verordnung
Der vorliegende Entwurf zur E-Privacy-Verordnung wirft in Bezug auf Definitionen neue Fragen auf
Konsistenter Datenschutz ist der Schlüssel zum Erfolg für die europäische Internetwirtschaft
Die EU-Kommission einen Entwurf für die E-Privacy-Verordnung vorgelegt. Mit ihren Vorschlägen zum Datenschutz will die Kommission die Regeln der EU-Datenschutz-Grundverordnung konkretisieren und den Schutz der vertraulichen Kommunikation auf alle Anbieter elektronischer Kommunikation ausweiten.
eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. steht den Bemühungen der Europäischen Kommission zum Aufbau einer einheitlichen europäischen Digitalwirtschaft positiv gegenüber.
In Bezug auf die vorgeschlagene E-Privacy-Verordnung vertritt eco allerdings die Auffassung, dass die kürzlich verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung bereits ein hohes Maß an Schutz der persönlichen Daten der Nutzer garantiert. Der vorliegende Entwurf zur E-Privacy-Verordnung wirft in Bezug auf Definitionen neue Fragen auf, die bei der Realisierung einer einheitlichen Regulierung der Internetwirtschaft nicht hilfreich sind.
Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht, sagt: "Um einen harmonisierten digitalen Binnenmarkt in Europa zu schaffen, ist es essentiell, eine Kohärenz zwischen den verschiedenen EU-Vorschriften zu erzielen und einer Zersplitterung entgegenzuwirken. Dafür ist entscheidend, dass die neue E-Privacy-Verordnung nicht mit den ausgewogenen horizontalen Definitionen in der Datenschutz-Grundverordnung im Widerspruch steht." (eco: ra)
eingetragen: 31.01.17
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