FEA: Professionellere Aufsichtsrats-Besetzung


"Lehren aus dem Fall Uli Hoeneß": Bei Fehlverhalten Einzelner sind alle übrigen Aufsichtsräte in der Verantwortung
Für Aufsichtsräte gelten besondere ethische Standards – dazu gehört auch die Compliance im persönlichen Bereich

(14.07.14) - Die Financial Experts Association (FEA) hat bei ihrem gestrigen Aufsichtsrats-Forum in Hamburg die "Lehren aus dem Fall Uli Hoeneß" diskutiert. Klare Botschaft: Für Aufsichtsräte gelten besondere ethische Standards – dazu gehört auch die Compliance im persönlichen Bereich. Deshalb soll ein Aufsichtsrat sein Amt ruhen lassen, sobald seine Unabhängigkeit durch ein Strafverfahren gefährdet sein könnte. Nach einer Verurteilung in einem Strafverfahren sei ein Aufsichtsrat ohnehin nicht mehr tragbar. Wenn dieser Aufsichtsrat dazu nicht bereit sei, müssten die übrigen Aufsichtsräte die betroffene Person aktiv abwählen.

Zu wenig Transparenz und Professionalität, aber auch zu unattraktive Vergütung
In diesem Zusammenhang fordert FEA erneut klare Anforderungsprofile für Aufsichtsräte und Beiräte, einen professionellen Auswahlprozess und bei kapitalmarktorientierten Unternehmen eine umfassende Begründung des Wahlvorschlages. In zahlreichen Aufsichtsräten seien die Nominierungsprozesse weder professionell noch transparent. Auch wenn sich ein positiver Trend abzeichne, erfüllten Aufsichtsräte häufig nicht die Anforderungen an fachliche Kompetenz, Diversität sowie persönliche, zeitliche und finanzielle Unabhängigkeit. Entscheidend sei aber auch, dass die Aufsichtsratsvergütung der geforderten Kompetenz und dem zeitlichen Aufwand entspreche. Ein professioneller Aufsichtsrat müsse allerdings ähnlich vergütet werden wie ein Seniorpartner einer Unternehmensberatung. Gerade in mittelständischen Unternehmen läge die Gesamtvergütung pro Jahr nur bei 20.000 Euro oder sogar darunter. Dies sei eindeutig zu wenig für eine professionelle Aufsichtsratsarbeit.

Prüfungsausschuss agiert unabhängiger vom Vorstand
In der Diskussion über die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsprüfer und Prüfungsausschuss stimmte das Plenum in der Einschätzung überein, dass der Prüfungsausschuss deutlich an Bedeutung gewonnen habe und die enge Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer zu einer höheren Qualität der Abschlüsse geführt habe. Der Prüfungsausschuss lege darüber hinaus verstärkt Wert auf Risiko- und Chancenmanagement und überprüfe die Identifikation, das Quantifizieren, das Monitoring, die Steuerung und die Verantwortungsstrukturen.

Zu beobachten sei zudem, dass der Prüfungsausschuss unabhängiger vom Vorstand agiere, einen eigenständigen Dialog mit dem Prüfer führe und sich häufiger als bisher direkte Informationen aus dem Unternehmen beschaffe. So führe etwa die Novelle des Kreditwirtschaftsgesetzes zu einer direkten Anbindung der Internen Revision an den Prüfungsausschuss. Dies werde den Rollenwandel in der Tätigkeit des Aufsichtsrats beschleunigen. (FEA: ra)


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