GAD agiert MiFID-konform


GAD stellt IT-seitig Umsetzung der MiFID-Richtlinie zum Stichtag sicher
Volks- und Raiffeisenbanken erfüllen neue Vorgaben für den Anlegerschutz


(21.11.07) - Seit dem 1. November 2007 greift die Finanzmarktrichtlinie der Europäischen Union zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt, MiFID (Markets in Financial Instruments Directive). Zum Stichtag hat die GAD eG, IT-Kompetenzcenter für Banken, die notwendige IT-seitige Umstellung der Systeme abgeschlossen.
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Die GAD eG ist das IT-Kompetenzcenter für rund 470 Volks- und Raiffeisenbanken, für die Zentralinstitute und weitere Unternehmen im genossenschaftlichen FinanzVerbund sowie für Retail-Bankanwendungen im deutschsprachigen Raum.

Dadurch ist sicher gestellt, dass rund 470 Volks- und Raiffeisenbanken im Norden und Westen Deutschlands die gesetzlichen Vorgaben umsetzen können. Das gilt sowohl für die persönliche Kundenberatung in der Filiale als auch für Bankkundenprodukte wie z.B. das Internet-Brokerage. Die besondere Herausforderung des Projektes war der knappe Zeitplan. Denn erst im Mai 2007 hatte der Gesetzgeber die so genannte Durchführungsverordnung verabschiedet.

In enger fachlicher Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Zentralbanken konnte die GAD zum 1. November 2007 entsprechende Erweiterungen der eigenen IT-Verfahren durch neue Felder und Prüfroutinen für die Wertpapierorder, die wertpapierspezifischen Stammdaten und weitere Teile des Bankenverfahrens bank21 umsetzen.

Die Zentralbanken lieferten insbesondere die fachlichen Vorgaben für die technische Umsetzung. Ziele von MiFID sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter Wettbewerb und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Dabei entsteht auch eine Erhöhung der Informationspflichten gegenüber den Kunden.
(GAD: ra)

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