Initiative gegen Abmahnmissbrauch


Abmahnsichere Webseiten-Gestaltung kaum möglich: Über 150.000 Abmahnungen im Jahr - Immer neue Abmahngründe
Eine neue Initiative will die Abmahnspirale stoppen - Das Instrument der Abmahnung führe unter den derzeitigen Anwendungsregeln nicht selten zu Missbrauch


(10.12.09) - Deutsche Websites und Homepages, ob privat oder gewerblich, lassen sich laut hintergrundfakten.de kaum rechtssicher gestalten. Dies gelte auch für gewerbliche Web-Angebote auf Verkaufs- und Auktionsplattformen. Immer neue, teils widersprüchliche Urteile würden immer neue Ansatzpunkte für Abmahnungen bringen. Die Abmahnaktivität sei erschreckend.

So würde laut Umfragen bereits jeder dritte Online-Shop einmal abgemahnt und 15 Prozent sogar mehrmals. Insider schätzen die Zahl jährlicher Web-Abmahnungen in Deutschland auf über 150.000. Es könne jeden treffen. Selbst private Homepage-Betreiber und sogar Verbraucher würden zu Tausenden abgemahnt. Auch missbräuchliche Massen-Abmahnungen gäbe es immer wieder. Eine neue Initiative - hintergrundfakten.de - will die Abmahnspirale stoppen.

Nachdem sich Petitionen gegen die Abmahnpraxis als zahnlos erwiesen hätten und auch die letzte große Petition durch Beschluss weniger Entscheidungsträger auf Anraten des Justizministeriums abgewiesen worden sei, setzt die Initiative Stopp-Abmahnwildwuchs des Portals www.hintergrundfakten.de jetzt auf ein anderes Vorgehen, damit es endlich zu einer adäquaten Gesetzgebung kommt.

Parlamentarier und Regierungsmitglieder, denen die problematischen Aspekte der Abmahnpraxis nicht geläufig sind, sollen individuell überzeugt werden, damit sie sich für eine baldige Gesetzesänderung einsetzen. So will man den großen Einfluss derjenigen Juristen überwinden, die an der aktuellen Gesetzgebung festhalten wollen und die hohe Unzufriedenheit mit der Abmahnpraxis "chronisch" ignorieren würden.

Für die erforderliche große Zahl von Mitstreitern und für nachhaltige Publizität und stetige Dynamik, sollen auf viele Webseiten verteilte Infolinks zur Initiative sorgen. Man rechnet mit guten Erfolgschancen, vorausgesetzt, viele Webseiten-Betreiber machen mit. Da diese die Hauptleidtragenden der Abmahnpraxis sind, dürfte deren Bereitschaft groß sein.

Denn Webseiten-Betreiber würden ein hohes finanzielles Risiko wegen unabsichtlicher Rechtsverstöße tragen. Schon bei der ersten Abmahnung seien sie verpflichtet, Kosten und Anwaltsgebühren zu erstatten. Ferner seien strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben, mit Vertragsstrafen nicht selten im sechsstelligen Bereich. Wer arglos eine vorformulierte Erklärung mit weit gefasstem Unterlassungsrahmen unterschreibe, dem könne später leicht ein neuer Verstoß unterlaufen, der dann eventuell den Ruin bedeute.

Setzen Gerichte neue Regeln, die es fortan einzuhalten gelte, sei der im Vorteil, der dies zuerst wahrnehme und könne schlecht informierte, nicht konforme Konkurrenten kostenpflichtig abmahnen. Da Laien die jeweilige Rechtslage nicht adäquat beobachten würden und nicht einschätzen könnten, bleibe ihnen als Gegenmittel nur, einen Fachanwalt mit der permanenten Überwachung der eigenen Web-Präsenz auf mögliche Rechtsverstöße zu beauftragen.

Weil dies nur für finanzkräftige Betreiber tragbar sei, seien kleingewerbliche Konkurrenten hier im Wettbewerb benachteiligt. Wenn große Handelsketten zudem, wie bereits geschehen, kleine Online-Konkurrenten zu Hunderten abmahnen, können diese nicht nur verunsichert werden und fortan übervorsichtig handeln. Teils stehe sogar deren Existenz auf dem Spiel. Auch bei Online-Auktionen und -Marktplätzen gebe es immer wieder wirtschaftlich starke Verkäufer, die versuchen würden, schwächere Konkurrenten durch Abmahnungen zu vertreiben.

Das Instrument der Abmahnung, dass ursprünglich für fairen Wettbewerb sorgen und gleichzeitig helfen sollte, noch teurere, gerichtliche Verfahren zu vermeiden, führe unter den derzeitigen Anwendungsregeln nicht selten zu Missbrauch und benachteilige vor allem viele kleine Marktteilnehmer. Auch bestehe derzeit kaum eine Chance, nicht gegen irgendeine Regel zu verstoßen, durch immer neue Gerichtsurteile gesetzte inbegriffen. Selbst Fachanwälte könnten manchmal zu keinem bestimmten Verhalten raten, das mit Sicherheit vor Abmahnungen schützt.

Deshalb fordert die Initiative Stopp-Abmahnwildwuchs, dass in Zukunft abmahnfähige Mängel bei der ersten Abmahnung ohne Kosten und vielleicht ruinöse Unterlassungserklärungen beseitigt werden können. Diese Regelung würde gleichzeitig Abmahnern, die lediglich hohe Kostenerstattungen von vielen Abgemahnten eintreiben wollen, den Antrieb nehmen.

Darüber, wie tückisch die Rechtslage mittlerweile ist, über ihre weiteren Forderungen, ihre Strategie und die Möglichkeiten zum Mitwirken, informiert die Initiative auf ihren Informationsseiten.

Es geht der Initiative nicht nur um Abmahnmissbrauch. Sie fordert auch eine klarere Gesetzgebung und Vorlagen für oft strittige, rechtlich relevante Texte, etwa für Widerrufsbelehrungen, allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen und Impressen, die Gesetzesrang haben sollten. Solche Vorlagen wären für Gerichte unangreifbar und man könnte sich verlässlich daran orientieren. Dies würde der Endlosspirale immer neuer Urteile, die neue Abmahngründe etablieren, die wieder zu neuen Urteilen führen, einen Großteil ihrer Dynamik nehmen. Auch sollte es keine überhöhten Streitwerte mehr geben und keine Abmahnungen wegen Kleinigkeiten, deren Schadwirkung eher theoretischer Natur ist. (hintergrundfakten.de: ra)

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