Qimonda-Insolvenz, Infineon und Rechtsfolgen


Qimonda-Insolvenzverwalter erhebt Klage gegen Infineon
Mit der Klage solle eine grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Infineon festgestellt werden - Infineon will sich gegen diese Klage durch alle gerichtlichen Instanzen zur Wehr setzen


(08.12.10) - Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Qimonda AG, Dr. Michael Jaffé, hat beim Landgericht München I eine unbezifferte Feststellungsklage gegen Infineon eingereicht. Dies teile Infineon in einer Presseerklärung mit.

In der Klageschrift werde behauptet, dass es sich bei der Ausgliederung des Speichergeschäfts auf die Qimonda AG um eine sogenannte wirtschaftliche Neugründung gehandelt habe. Infineon habe es versäumt, die in diesem Zusammenhang erforderliche Erklärung gegenüber dem Registergericht abzugeben.

Infineon sei aufgrund der angeblichen Verletzung dieser registerrechtlichen Formalität verpflichtet, Qimonda denjenigen Betrag zu erstatten, um den das tatsächliche Gesellschaftsvermögen der Qimonda im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinter dem Betrag des Grundkapitals der Qimonda zurückbleibt (sog. Unterbilanzhaftung).

Mit der Klage solle eine grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Infineon festgestellt werden, da sich der Insolvenzverwalter nicht in der Lage siehe, die Höhe seines vermeintlichen Anspruchs zum jetzigen Zeitpunkt konkret zu beziffern.

Infineon halte die Klage für unbegründet und stütze sich bei dieser Einschätzung auch auf Gutachten einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei und eines renommierten Rechtsprofessors. So seien schon die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Neugründung im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Die Einbringung des Speichergeschäfts in die Qimonda AG sei von Infineon unter Beachtung aller registerrechtlichen Anforderungen vollzogen worden und hätte seinerzeit zu keinerlei Beanstandungen des mit dem Vorgang befassten Gerichts geführt.

Selbst wenn die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Neugründung vorliegen würden, sei die vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Rechtsfolge vollkommen unangemessen, da mit der Klage lediglich die Unterlassung einer registerrechtlichen Formalität gerügt werde.

Infineon habe den vom Insolvenzverwalter behaupteten Sachverhalt als auch die geltend gemachten Rechtsfolgen bereits vor Einreichung der Klage zurückgewiesen und werde sich gegen diese Klage durch alle gerichtlichen Instanzen zur Wehr setzen. (Infineon: ra)

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