Urheberrecht und Praxis der GEMA


Der Kampf der Piratenpartei gegen die GEMA geht weiter: Jetzt geht es in die Berufung
Verstoß gegen das im Gesetz verankerte Willkürverbot (§7 UrhWG)?

(30.07.14) - Nachdem die Klage gegen die GEMA von Bruno Kramm, Mitglied der Piratenpartei, Musiker und Urheber, die er gemeinsam mit seinem Bandkollegen Stefan Ackermann eingereicht hat, in erster Instanz in einem Urteil vom 13. Mai 2014 vom Landesgericht Berlin abgewiesen wurde, geht Kramm jetzt in Berufung. Mit seiner Klage möchte er den Status Quo in der Musikbranche verändern, der Musikverlagen pauschal 40 Prozent der GEMA-Einnahmen zugesteht, ohne dabei eine nachweisliche Gegenleistung erbringen zu müssen. Aktuell ist die Situation so, dass die Einnahmen, welche die GEMA aus der Verwertung der ihr von den Urhebern treuhänderisch eingeräumten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche (z.B. aus der Geräte- und Leermedienabgabe) erzielt, im Verhältnis 60 zu 40 zwischen Urheber und Verleger verteilt werden. Das sieht der GEMA-Verteilungsplan vor, der regelmäßig in den Verlagsverträgen zwischen Komponisten und Musikverlagen in Bezug genommen wird.

"In der Klage geht es nicht um einen persönlichen Vorteil. Wir klagen, um die ungerechte Praxis der GEMA endlich zu beenden. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir in der zweiten Instanz erfolgreich sein werden, liegt bei nahezu 100 Prozent", glaubt Kramm. Er bezieht sich dabei auf eine vergleichbare Klage im Bereich Literatur gegen die Verwertungsgesellschaft der Autoren, der VG Wort. Bis 2012 wurden Verlage sogar mit 50 Prozent beteiligt. Diese Praxis wurde vom Landesgericht München als Verstoß gegen das im Gesetz verankerte Willkürverbot (§7 UrhWG) gewertet und untersagt.

In der Urteilsbegründung hieß es damals: Die Verleger bringen normalerweise keine eigenen Rechte beziehungsweise Vergütungsansprüche in die VG Wort ein und haben daher keinen Anspruch auf Beteiligung an den Einnahmen. Das Urteil des Landgerichts München entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesgerichtshofs (BGH). In Bezug auf die Vergütungsansprüche hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Urteilen festgestellt, dass die Erlöse ausschließlich den Urhebern zustehen.

"Die Praxis der GEMA verstößt ebenfalls eindeutig gegen das Willkürverbot und kann so nicht weiter bestehen. Das Urteil des Landesgerichts Berlin steht in einem eklatanten Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs, des Landesgerichts München und des Oberlandesgerichts München und - soweit es um Vergütungsansprüche geht - auch des Europäischen Gerichtshofes", meint Kramm weiter. Als Themenbeauftragter der Piratenpartei für Urheberrecht setzt er sich für eine Reform des Urheberrechts und des Urhebervertragsrechts ein. In ihrem Grundsatzprogramm hat sich die Piratenpartei klar gegen die Beteiligung von Verlegern an den nur Urhebern zustehenden Lizenzen ausgesprochen und möchte die Verwertungsgesellschaften umfassend reformieren.

"Wir wollen hier einen Präzedenzfall schaffen, der die Situation für Urheber gegenüber der GEMA maßgeblich verbessern wird", betont Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. "Die Kosten können sich in den noch möglichen zwei Instanzen auf bis zu 12.000 Euro belaufen. Das kann Bruno Kramm als Privatmensch nicht finanzieren." Zu diesem Zweck hat die Piratenpartei Deutschland zur Spendenaktion »Gegen GEMA-Willkür spenden – Urheberrecht reformieren" aufgerufen. (Piratenpartei: ra)


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • VeR als Taktgeber und Brückenbauer

    Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.

  • Falsches Verständnis von Digitalisierung

    Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.

  • Lieferkettendaten bereitstellen

    Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Aufsichtsbehördliches Trauerspiel

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.

  • Grundrechte-Check in der Gesetzgebung

    Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen