Siemens reicht Klage gegen zwei ehemalige Vorstände ein Neun ehemalige Vorstände und Aufsichträte haben sich mit Siemens auf Vergleiche geeinigt
(28.01.09) - Die Siemens AG hat gegen die zwei ehemaligen Vorstände Thomas Ganswindt und Heinz-Joachim Neubürger Schadensersatzklage am Landgericht München eingereicht. Von seinem früheren Finanzvorstand Neubürger fordert das Unternehmen 15 Millionen Euro und von dem damals für den Telekommunikationsbereich zuständigen Ganswindt fünf Millionen Euro.
Schon im September 2009 hatte der Aufsichtsrat der Siemens AG beschlossen, gegen frühere Organmitglieder, mit denen keine außergerichtliche Einigung erzielt wird, Klage zu erheben.
Neun ehemalige Vorstände und Aufsichträte haben sich mit Siemens auf Vergleiche geeinigt. Über die Annahme dieser Vergleiche wird die Hauptversammlung des Unternehmens am 26. Januar 2010 entscheiden. Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens AG hat den vorgeschlagenen Vergleichen zwischen dem Unternehmen und neun ehemaligen Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats zugestimmt. Die Anteilseigner bewilligten auch die Einigung mit den Versicherern der Unternehmensleiter-Haftpflichtpolice (D&O). Sie werden an Siemens im Zusammenhang mit den Schäden bis zu 100 Mio. Euro leisten. Zudem billigten die Aktionäre das geltende Vergütungssystem für den Vorstand und entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009. Die Hauptversammlung bestätigte auch den Dividendenvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat von 1,60 Euro pro Aktie. Die Beschlussfassung zu diesen Tagesordnungspunkten kam mit großer Mehrheit zustande.
Das Unternehmen hatte im Zusammenhang mit illegalen Geschäftspraktiken im ausländischen Geschäftsverkehr Vergleiche mit den folgenden Personen erzielt: Johannes Feldmayer, Klaus Kleinfeld, Edward G. Krubasik, Rudi Lamprecht, Jürgen Radomski und Uriel Sharef, Klaus Wucherer, dem früheren Vorsitzenden des Vorstands und des Aufsichtsrats Heinrich von Pierer und dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Karl Hermann Baumann. (Siemens: ra)
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