"No backdoor"-Zusicherung wird unterwandert


TeleTrusT kritisiert geplante Schwächung der Verschlüsselung von Messenger-Kommunikation und bietet fachlichen Diskurs an
Sichere und vertrauenswürdige Digitalisierung kann nur mit starker und verlässlicher IT-Sicherheit gelingen



Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant laut Medienberichten eine Gesetzesänderung, die deutschen Sicherheitsbehörden künftig Zugriff auf die digitale Kommunikation von Verdächtigen gewähren soll. Hierfür sollen Anbieter von Messenger-Diensten gesetzlich verpflichtet werden, ihre Verschlüsselungstechnik so zu präparieren, dass Behörden bei Verdachtsfällen die Kommunikation mitlesen können. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) bewertet wie bereits in der Vergangenheit solche Bestrebungen kritisch. Eine gesetzlich erzwungene Installation von Hintertüren stünde diametral gegen die "No backdoor"-Zusicherung der deutschen IT-Sicherheitsindustrie, die das Vertrauenszeichen "IT Security made in Germany" trägt.

Würden die Messenger-Betreiber die vorgesehenen Maßnahmen nicht umsetzen, könnten ihre Dienste in Deutschland gesperrt werden. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Steuerberater und Geistliche wären in ihrer schützenswerten Kommunikation in besonderer Weise betroffen. Eine Verpflichtung der Messenger-Betreiber zum Einbau von Schwachstellen würde einen tiefen Eingriff in komplexe Softwaresysteme bedeuten. Solche Schwachstellen könnten von unbefugten Dritten ausgenutzt werden, um illegal schutzwürdige Informationen zu erlangen.

TeleTrusT hat großes Verständnis dafür, dass deutsche Strafbehörden mit modernen Fähigkeiten ausgestattet werden müssen. Die vom Gesetzgeber dem Vernehmen nach geplanten Maßnahmen würden aber dazu führen, das Vertrauen in moderne IT-Systeme im Allgemeinen und in die angebotenen vertrauenswürdigen IT-Lösungen im Speziellen zu erschüttern. Die Eignung zur Verbrechensaufklärung ist fragwürdig, weil Straftäter beispielsweise auf andere Kommunikationsmöglichkeiten ausweichen werden. Die Beeinträchtigung des Grundvertrauens der Öffentlichkeit in den Schutz der kommunikativen Privatsphäre steht in keinem angemessenen Verhältnis zur möglichen Ausbeute bei Strafverfolgungsmaßnahmen. Die geplanten Maßnahmen sind damit industriepolitisch kontraproduktiv, schädigend für den weiteren notwendigen Digitalisierungsprozess und stehen im Widerspruch zur politischen Zielsetzung, "Deutschland zum Verschlüsselungsstandort Nr. 1" zu entwickeln.

Prof. Norbert Pohlmann, TeleTrusT-Vorsitzender: "Der Staat hat die Pflicht, Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Wirtschaft zu schützen. Durch die Aushebelung der Verschlüsselung wird diese Schutzpflicht missachtet und das Vertrauen in moderne IT-Systeme staatlich untergraben. Wir bieten daher den Vertretern der Gesetzgebungsverfahren einen offenen Dialog an, gemeinsam und mit der technischen Expertise der TeleTrusT-Mitgliedsunternehmen geeignete Lösungen zu erarbeiten."

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. plant einen fachlichen Diskurs, um einen gesellschaftlichen Ansatz dafür zu finden, den Digitalisierungsprozess sicher und vertrauenswürdig zu gestalten und Strafverfolgung ohne Schwächung der IT zu ermöglichen. (TeleTrusT: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 13.08.19

TeleTrust: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen