Transparenz für alle Interessenvertreter


FDP für mehr Transparenz – aber nur auf Seiten der Zivilgesellschaft?
Für echte Transparenz im Lobbyismus braucht es endlich ein Gesetz für ein verbindliches Lobbyregister und einen legislativen Fußabdruck



Die FDP-Bundestagsfraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage vom 27. Mai 2019 (Drucksache 19/10471) nach der Zusammenarbeit von Bundesregierung mit Transparency Deutschland. Es ist die 14. Kleine Anfrage der FDP im Laufe von rund einem Jahr zum Verhältnis von Bundesregierung und "externen Interessenträgern" – wobei sich die FDP dabei fast ausschließlich für zivilgesellschaftliche Akteure interessiert.

"Es ist verwunderlich, dass sich die FDP hier überwiegend mit zivilgesellschaftlichen Organisationen befasst. Erscheinen diese besonders mächtig im Wettstreit der politischen Interessen? Das ist angesichts der eingesetzten Finanzmittel im Lobbyismus absurd. Ein Beispiel: Das Jahresbudget von Transparency Deutschland liegt bei rund 500.000 Euro. Das sind angesichts der auf Wirtschaftsseite eingesetzten Mittel Peanuts", so Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.

Das Vorgehen der FDP ist bemerkenswert, da die FDP generell ein verbindliches Lobbyregister ablehnt und sich hier nur bei ausgewählten Organisationen für mehr Transparenz in der Interessenvertretung interessiert. Transparenz muss jedoch für alle Interessenvertreter gleichermaßen gelten.

"Es ist Mode geworden, je nach tagespolitischem Gusto die Arbeit einzelner zivilgesellschaftlicher Organisationen zu hinterfragen. Konsequent wäre es aber, wenn sich die FDP für ein gesetzlich verbindliches Lobbyregister und einen legislativen Fußabdruck einsetzen würde. Damit könnte der tatsächliche Einfluss aller Interessenvertreter transparent gemacht werden. Wir haben Herrn Lindner daher ein Gesprächsangebot gemacht", betont Prof. Dr. Edda Müller.

Hintergrund
Transparency Deutschland fordert seit langem ein Gesetz, in dem Interessenvertretung klar, fair und transparent geregelt wird. Einerseits müssen darin die Tätigkeiten von Lobbyistinnen und Lobbyisten offengelegt werden. Andererseits müssen auch Politik und Verwaltung darstellen, welche Interessen in Gesetzentwürfen wie berücksichtigt wurden. Mehr Transparenz ist zudem bei der Offenlegung potentieller Interessenkonflikte in Legislative und Exekutive sowie bei der Parteienfinanzierung notwendig. Außerdem muss ein Lobby-Beauftragter für die Überwachung und Kontrolle des Prozesses eingesetzt werden, analog zum Wehrbeauftragten.
(Transparency: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 13.08.19

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

  • Mehr Wettbewerb für weniger Steuergeldausgaben

    Wie die öffentliche Verwaltung genau Steuermittel im Rahmen des öffentlichen Einkaufs einsetzt, darüber herrscht in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten Unklarheit. Das soll sich mit der Einführung sogenannter "eForms" ändern. Ab dem 25.10.2023 werden standardisierte Bekanntmachungsdokumente für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit verpflichtend. Die Nortal AG begleitet die Einführung in Deutschland von Beginn an.

  • Datenschutz-Wiki wieder online

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben seit Anfang Juli 2023 gemeinsam das Datenschutz-Wiki weiter.

  • Über ein EQS-System Missstände melden

    Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verleiht der EQS Group ihr Partner-Siegel. Der Einkaufspartner der öffentlichen Hand nimmt damit die digitalen EQS-Hinweisgebersysteme in das BBG-Portfolio auf.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen