Schärfere Regeln bei der Parteienfinanzierung
Intransparente Parteienfinanzierung: Europarat kritisiert fehlenden politischen Willen
Regelung der deutschen Parteienfinanzierung bleibt hinter den europäischen Normen zurück
Transparency International Deutschland e.V. fordert, dass Deutschland das Thema Parteienfinanzierung endlich ernst nimmt. Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) hat im Dezember 2009 zehn Empfehlungen zur Transparenz in der Parteienfinanzierung an Deutschland ausgesprochen. In einem am 04. Juni 2019 veröffentlichten Bericht stellt die GRECO nun fest, dass es seit dem Beschluss vor mehr als neun Jahren in Deutschland "an dem politischen Willen zur Verbesserung des Systems mangelt", so dass die Regelung der Parteienfinanzierung "hinter den europäischen Normen zurückbleibt".
Hartmut Bäumer, Stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland, macht deutlich: "Es ist peinlich, dass Deutschland bei der Transparenz der Parteienfinanzierung seit Jahren nichts tut und im internationalen Vergleich abfällt. Für Deutschland ist es ein Armutszeugnis, dass der Europarat Deutschland hier mangelnden politischen Willen attestiert. Für das Vertrauen in unsere Demokratie ist es essentiell, dass die Empfehlungen des Europarats endlich umgesetzt werden und die bisherige offensichtliche Taktik des "Aussitzens" aufgegeben wird."
Transparency Deutschland fordert seit Jahren schärfere Regeln bei der Parteienfinanzierung. Dazu gehört insbesondere die Absenkung der Veröffentlichungsschwelle für Parteispenden auf 2.000 Euro. Sponsoring muss nach den gleichen Regeln wie für Spenden transparent gemacht werden. Zuwendungen an Parteien sollten auf 50.000 Euro pro Spender oder Sponsor, Jahr und Partei gedeckelt werden. Staatliche und kommunale Unternehmen sollten vollständig vom Sponsoring an die Parteien ausgenommen werden.
Hintergrund
Deutschland ist seit dem Jahr 1999 Mitglied der vom Europarat gegründeten Staatengruppe gegen Korruption (GRECO), deren Ziel die Verbesserung der Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten ist. Der aktuelle Bericht zur Umsetzung der GRECO-Empfehlungen von 2009 wurde am 22. März 2019 beschlossen und am 04. Juni 2019 veröffentlicht.
Darin wird konkret festgestellt, dass in Deutschland ein System zur Veröffentlichung von Wahlkampfkonten auf Bundesebene nicht eingeführt wurde (Empfehlung ii); die kritisierte Schwelle von 50.000 Euro für die sofortige Meldung von Spenden an politische Parteien nicht gesenkt wurde (Empfehlung iii); die mangelnde Transparenz bei Spenden an Wahlkandidaten bestehen bleibt (Empfehlung iv); die Finanzierung von politischen Parteien einerseits und Stiftungen und Fraktionen andererseits noch nicht getrennt ist (Empfehlung v); der Grad der Unabhängigkeit bei der externen Prüfung der Jahresabschlüsse der politischen Parteien nicht verbessert wurde (Empfehlung vii); der Überwachungsmechanismus unter dem Präsidenten des Bundestages, der für die Überwachung der Finanzierung der politischen Parteien zuständig ist, immer noch nicht als ausreichend befugt angesehen wird, diese Funktion auszuüben (Empfehlung viii); und die Wirksamkeit der Sanktionen bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex der Parlamentarier nicht gewährleistet ist (Empfehlung x).
(Transparency: ra)
eingetragen: 10.06.19
Newsletterlauf: 24.07.19
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